Unfallversicherung

Selbstständig erwerbstätige Mitglieder der Ziviltechnikerkammer gehören aufgrund des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung nur der Krankenversicherung an und haben somit keinen gesetzlichen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.Um das Risiko abzudecken sollten sich ZiviltechnikerInnen selbst versichern.

Eine Ausnahme besteht für ArchitektInnen, die als freiberuflich tätige bildende KünstlerInnen bis Ende 2000 nach den Bestimmungen des GSVG pensionsversichert und nach dem ASVG kranken- und unfallversichert waren (Künstlerversicherung).

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen SVS ermöglicht in der Unfallversicherung eine Selbstversicherung von Personen, die nicht dem Kreis der Pflichtversicherten angehören. Mehr dazu finden Sie unter www.svs.at.


Die UNIQA und die Wiener Städtische haben gemeinsam mit dem Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs eine private Unfallversicherung geschaffen, die speziell auf die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten ist.


AON JAUCH & HÜBENER
 bietet gemeinsam mit der Generali Versicherung eine Unfallversicherung an, die speziell für ZiviltechnikerInnen, deren MitarbeiterInnen und deren Angehörige entwickelt wurde.


GrECo International AG
bietet ebenfalls Unterstützung bei Versicherungslösungen im Risikobereich Unfallversicherung für ZiviltechnikerInnen an.