Berufshaftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist für Ziviltechniker jedenfalls dringend zu empfehlen und wird regelmäßig von (öffentlichen) Auftraggebern auch zwingend vorgeschrieben.

Bis 31.12.1999 war jedes aktive Kammermitglied quasi automatisch über den sogenannten „Kammervertrag“ berufshaftpflichtversichert. Seit 01.01.2000 ist es jedem/r Einzelnen überlassen, einen entsprechenden Versicherungsvertrag abzuschließen.

Für gerichtlich zertifizierte Sachverständige gibt es eine Versicherungspflicht. Viele AuftraggeberInnen verlangen außerdem in den Bewerbungsunterlagen den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Mehrere Versicherungsunternehmen bzw. Versicherungsmakler bieten Berufshaftpflichtversicherungen für Planungsbüros bzw. Ziviltechniker an. Es empfiehlt sich ein seriöser Vergleich der verschiedenen Angebote.

 

AON JAUCH & HÜBENER, Versicherungsmakler, hatte den oben erwähnten „Kammervertrag“ betreut und in der Folge ab 2000 auch jene ZiviltechnikerInnen, welche von der „Übergangslösung“ – Versicherer ist die Generali – Gebrauch gemacht haben.



vmk Versicherungsmakler Ges.m.b.H. – Versicherer ist AIA AG / EUROMAF
3400 Klosterneuburg, Tauchnergasse 4a/EG 4, Tel: 02243/38 47 40



von Lauff und Bolz Versicherungsmakler GmbH
1030 Wien, Marxergasse 4c



Für die Fachgruppe Vermessungswesen bietet das Versicherungsunternehmen Wimmer-Dirnberger GmbH spezielle Konditionen an.

 

Unabhängig von diesen fachspezifischen Angeboten (ohne jeglichen Anspruch auf Vollständigkeit) steht es wie erwähnt, jedem/r ZiviltechnikerIn frei, seine/ihre Berufshaftpflichtversicherung zu wählen.