Wer sind die Ziviltechniker:innen

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker:innen sind natürliche Personen, die auf

  • technischen 
  • naturwissenschaftlichen
  • montanistischen Fachgebieten oder
  • Fachgebieten der Bodenkultur

aufgrund der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verliehenen Befugnis freiberuflich tätig sind. Die Fachgebiete umfassen insgesamt knapp 100 verschiedene Befugnisse.
 

Die Einteilung der Ziviltechniker:innen erfolgt in

  • Architekt:innen und
  • Ingenieurkonsulent:innen

Die Bezeichnung der Befugnis richtet sich nach dem absolvierten Studium und bringt das entsprechende Fachgebiet zum Ausdruck. (Beispiele für Berufsbezeichnungen: Architekt:in, Ingenieurkonsulent:in für Bauingenieurwesen, Ingenieurkonsulent:in für Vermessungswesen, etc.).

Bis 1994 wurde auch die Befugnis des Zivilingenieurs verliehen. 

Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führen Ziviltechniker:innen ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen von ihm/ihr erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen.

 

Ziviltechniker:innen als öffentliche Urkundspersonen

Ziviltechniker:innen sind mit "öffentlichen Glauben" versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als ob sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.

Ziviltechniker:innen sind verpflichtet, die gesetzlichen Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. Dies wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammern sichergestellt.

 

"Ziviltechniker, das unbekannte Wesen" -  Interview mit Präsidentin DI Cora Stöger