Prüfungsort + Prüfungskommission
Die Prüfung kann bei jeder Landesregierung abgelegt werden, bei der eine Prüfungskommission für das angestrebte Fachgebiet eingerichtet ist.
Die Prüfungskommission besteht aus zwei Bediensteten des höheren Dienstes des Bundes oder eines Bundeslandes, von denen einer den Vorsitz führt, sowie aus zwei ihre Befugnis ausübenden Ziviltechnikern des den Gegenstand der Prüfung bildenden oder eines verwandten Fachgebietes.
Die Liste der Prüfungskommissionsmitglieder kann in der Kammerdirektion angefordert werden.
In den Bundesländern OÖ und Sbg. finden die Prüfungen grundsätzlich 2-mal jährlich statt.
Die Prüfung wird mündlich und in deutscher Sprache abgehalten. Sie kann zweimal wiederholt werden.
Für die ZT-Prüfungen (Termine, Administration und Betreuung) sind zuständig:
Amt der Oö. Landesregierung | Amt der Sbg. Landesregierung |