Kosten Ansuchen und Prüfung


Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. € 45,00) wird direkt vom zuständigen Bundesministerium vorgeschrieben.

Die Prüfungsgebühr beträgt 18 % des Gehaltes eines Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Verwendungsgruppe A 1, Gehaltsstufe 6, gemäß § 28 Abs. 1 des Gehaltsgesetzes 1956.
Dies sind derzeit € 695,00 (Stand 2023).

 

 

 

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