Inhalt eines Praxiszeugnisses


  • Aussteller = Arbeitgeber
    Bei Nicht-Ziviltechnikern bzw. Nicht-Öffentlichen Dienststellen muss die Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers angegeben sein.
  • Arbeitnehmer
    Name und Personaldaten (Geburtsdatum, Wohnanschrift)

  • Dienstverhältnis

    • Art des Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer, Freier Dienstnehmer)
    • Angabe der Dauer des Dienstverhältnisses, allenfalls mit Hinweis auf Unterbrechungen wegen Präsenz- oder Zivildienst bzw. Karenzzeiten
    • Angaben über Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung

  • Tätigkeiten

    • Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit in Anlehnung an die jeweiligen Leistungsbilder oder in anderer vergleichbarer Art
    • Angaben über die Dauer der geforderten Spezialpraxis mit Angaben der bearbeiteten Projekte bzw. Baustellen 

  • Krankenkasse
    Hinweis darauf, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer gemeldet war.
     
  • Unterschrift und Stampiglie des Ausstellers (ist der Unterzeichnende nicht der Arbeitgeber ist dessen Funktion im Betrieb anzuführen)
  • Ausstellungsdatum

  • Zusatz bei selbstständigen Tätigkeiten

    • Art der Gewerbeberechtigung
    • glaubwürdige Darstellung der Tätigkeiten

 

 

 

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