Inhalt eines Praxiszeugnisses
- Aussteller = Arbeitgeber
Bei Nicht-Ziviltechnikern bzw. Nicht-Öffentlichen Dienststellen muss die Gewerbeberechtigung des Arbeitgebers angegeben sein.
- Arbeitnehmer
Name und Personaldaten (Geburtsdatum, Wohnanschrift)
- Dienstverhältnis
- Art des Dienstverhältnisses (Arbeitnehmer, Freier Dienstnehmer)
- Angabe der Dauer des Dienstverhältnisses, allenfalls mit Hinweis auf Unterbrechungen wegen Präsenz- oder Zivildienst bzw. Karenzzeiten
- Angaben über Teilzeitbeschäftigung oder Vollzeitbeschäftigung
- Tätigkeiten
- Ausführliche Beschreibung der Tätigkeit in Anlehnung an die jeweiligen Leistungsbilder oder in anderer vergleichbarer Art
- Angaben über die Dauer der geforderten Spezialpraxis mit Angaben der bearbeiteten Projekte bzw. Baustellen
- Krankenkasse
Hinweis darauf, bei welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer gemeldet war.
- Unterschrift und Stampiglie des Ausstellers (ist der Unterzeichnende nicht der Arbeitgeber ist dessen Funktion im Betrieb anzuführen)
- Ausstellungsdatum
- Zusatz bei selbstständigen Tätigkeiten
- Art der Gewerbeberechtigung
- glaubwürdige Darstellung der Tätigkeiten