Allgemeine Informationen
- Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Mangels eines inländischen Wohnsitzes bei der Länderkammer seiner Wahl.
- Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) weitergeleitet. Die Entscheidung über die Zulassung zur ZT-Prüfung obliegt dem BMDW welches auch die Zuweisung zur Prüfungskommission verfügt.
- Bundesministerium für Digitalisierung Wirtschaftsstandort
Sektion IV/8
1011 Wien, Stubenring 1
Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton Bernbacher
- Bundesministerium für Digitalisierung Wirtschaftsstandort
- Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt ca. 4 - 8 Wochen. Wir ersuchen Sie daher, das Ansuchen zeitgerecht in der Kammerdirektion einzureichen.
Um für die jeweiligen Termine rechtzeitig die Zulassung zu erhalten gelten für Prüfungen bei den LR OÖ und Sbg. folgende Einreichfristen:- Frühjahrstermin: 15. Dezember
- Herbsttermin: 15. Juli