Allgemeine Informationen
- Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Mangels eines inländischen Wohnsitzes bei der Länderkammer seiner Wahl.
- Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) weitergeleitet. Die Entscheidung über die Zulassung zur ZT-Prüfung obliegt dem Bundesministerium welches auch die Zuweisung zur Prüfungskommission verfügt.
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Sektion VI/8
1011 Wien, Stubenring 1
Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton Bernbacher
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
- Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt ca. 4 - 8 Wochen. Wir ersuchen Sie daher, das Ansuchen zeitgerecht in der Kammerdirektion einzureichen.
Hinweis: Das Bundesministerium stellt den Bescheid bei Vorliegen eines elektronischen Postfachs dem/der Antragsteller:in nur an dieses elektronische Postfach zu. Nur Empfänger:innen ohne elektronischem Postfach erhalten den Bescheid per Briefpost. Es empfiehlt sich daher eine relmäßige Überprüfung des elektronischen Postfachs.
Um für die jeweiligen Termine rechtzeitig die Zulassung zu erhalten, gelten für Prüfungen bei den Landesregierungen OÖ und Sbg. folgende Einreichfristen:- Frühjahrstermin: 15. Dezember
- Herbsttermin: 15. Juli