Erforderliche Unterlagen zum Ansuchen
Alle Beilagen sind im Original oder in gerichtlich/notariell beglaubigter Kopie (Abschrift) einzureichen. Diese werden mit dem Befugnisbescheid vom Bundesministerium zurückgesandt.
- Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der eine Namensänderung hervorgeht, sofern der Staatsbürgerschaftsnachweis auf einen früheren Namen lautet.
- Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
- ZT-Prüfungszeugnis
- ggf. Promotionsurkunde, wenn diese beim Prüfungsansuchen noch nicht vorgelegen hat
- Erklärung
- Passfoto
Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. € 220,-) wird direkt vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Förderung nach § 5a bzw. § 4 Neugründungsförderungsgesetz – NEUFÖG
Sollten Sie die Voraussetzung für die Inanspruchnahme erfüllen, wird in Bezug auf das Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis die o.g. Bundesverwaltungsabgabe nicht erhoben.
Die digitalen Formulare bzw. das Gesetz stehen hier zur Verfügung.