Erforderliche Unterlagen zum Ansuchen


Der Antrag inkl. Unterlagen kann sowohl in Papierform als auch elektronisch (Dateiformat PDF an linz@arching-zt.at) eingebracht werden.

  • Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
     
  • Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der eine Namensänderung hervorgeht, sofern der Staatsbürgerschaftsnachweis auf einen früheren Namen lautet.
     
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
     
  • ZT-Prüfungszeugnis
     
  • ggf. Promotionsurkunde, wenn diese beim Prüfungsansuchen noch nicht vorgelegen hat
     
  • Erklärung

  • Passfoto

 

Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. € 235,00 Stand 2023) wird direkt vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Förderung nach § 5a bzw. § 4 Neugründungsförderungsgesetz – NEUFÖG

Sollten Sie die Voraussetzung für die Inanspruchnahme erfüllen, wird in Bezug auf das Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis die o.g. Bundesverwaltungsabgabe nicht erhoben.
Die digitalen Formulare bzw. das Gesetz stehen hier zur Verfügung.

 

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