Kammerbezogene Kosten
Keine zusätzlichen Kosten bei Verleihung einer weiteren Befugnis an eine Ziviltechnikergesellschaft, da
- Eintrittsgebühr der ZT-Gesellschaft einmalig bei erster Befugnisverleihung
- Kammerumlage nicht abhängig von Anzahl der verliehenen Befugnisse