Allgemeine Informationen
- Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem sich der Kanzleisitz der Ziviltechnikergesellschaft befinden wird.
- Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Verleihung der Befugnis obliegt dem BMDW welches die Befugnis mittels Bescheid verleiht.- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sektion IV/8
1011 Wien, Stubenring 1
Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton BERNBACHER
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der ZiviltechnikerInnen bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt ca. 4 - 8 Wochen. Es wird auf die gesetzliche Bearbeitungsfrist von 3 Monaten hingewiesen.