Siegel für ZT-Gesellschaften


Das Rundsiegel muss enthalten:

  • Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz

  • Name der ZT-Gesellschaft lt. Gesellschaftsvertrag bzw. Firmenbuch

  • Befugnis der Gesellschaft (entfällt, wenn die Befugnis aus dem Namen der Gesellschaft eindeutig hervorgeht, z.B. Vermessungsbüro, Architekturbüro)

  • Kanzleisitz

 

Wurden der Gesellschaft mehrere Befugnisse verliehen, so muss für jede Befugnis ein eigenes Rundsiegel angefertigt werden.

Das Gesellschaftssiegel ist der zuständigen Kammer zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwendung von ZT-Gesellschaftssiegeln ist nicht vorgeschrieben.

Muster für Siegel:

Rundsiegelmuster für ZT-Gesellschaften