Siegel für ZT-Gesellschaften
Das Rundsiegel muss enthalten:
- Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz
- Name der ZT-Gesellschaft lt. Gesellschaftsvertrag bzw. Firmenbuch
- Befugnis/Fachgebiet der Gesellschaft bzw. übergeordnete Berufsbezeichnung (entfällt, wenn die Befugnis aus dem Namen der Gesellschaft eindeutig hervorgeht, z.B. Vermessungsbüro, Architekturbüro)
- Kanzleisitz
Wurden der Gesellschaft mehrere Befugnisse verliehen, so muss für jede Befugnis/Fachgebiet ein eigenes Rundsiegel angefertigt werden.
Das Gesellschaftssiegel ist der zuständigen Kammer zur Genehmigung vorzulegen.
Die Verwendung von ZT-Gesellschaftssiegeln ist nicht vorgeschrieben.
Muster für Siegel: