Kammerbezogene Kosten

Einmalige Kosten nach der Befugnisverleihung
Eintrittsgebühr bei der hs. Kammer    

 

€     1.090,00

 

Laufende Kosten nach der Befugnisverleihung
Kammerumlage der Länderkammer (jährlich) 

 

€        750,00