Erforderliche Unterlagen zum Ansuchen
Alle Beilagen sind im Original oder in gerichtlich/notariell beglaubigter Kopie (Abschrift) einzureichen.
- Ansuchen um Verleihung der Befugnis an eine ZT-Gesellschaft - FORMULAR
- Verleihungsbescheide der/des Geschäftsführer/s (Kopie)
- Gesellschaftsvertrag - ORIGINAL bzw. beglaubigte Abschrift
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Organisationsgrundsätze sowie die sonstigen Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes 1993 (§21 bis § 29) zu beachten sind. - Erklärung - FORMULAR
- der/s ausübenden Ziviltechniker/s
gegebenenfalls
- der/s berufsfremden Gesellschafter/s
gegebenenfalls - Vereinbarung zwischen dem/n Ziviltechniker/n und dem/n berufsfremden Gesellschafter/n - FORMULAR
- der/s ausübenden Ziviltechniker/s
Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. € 220,-) wird direkt vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Förderung nach § 5a bzw. § 4 Neugründungs-förderungsgesetz – NeuFöG
Sollten Sie die Voraussetzung für die Inanspruchnahme erfüllen, wird in Bezug auf das Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis die o.g. Bundesverwaltungsabgabe nicht erhoben.
Die digitalen Formulare bzw. das Gesetz stehen hier zur Verfügung.