Allgemeine Informationen

  • Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem sich der Kanzleisitz der Ziviltechnikergesellschaft befinden wird.

  • Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) weitergeleitet.
    Die Entscheidung über die Verleihung der Befugnis obliegt dem Bundesministerium welches die Befugnis mittels Bescheid verleiht.

    • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
      Sektion VI/8
      1011 Wien, Stubenring 1
      Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton Bernbacher

  • Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Ziviltechnikerkammer bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt erfahrungsgemäß ca. 4 - 8 Wochen. Wir ersuchen Sie daher, das Ansuchen zeitgerecht in der Kammerdirektion einzureichen.

Um Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen bei der Befugniserteilung zu vermeiden, bieten wir gerne an, Ihre Gesellschaftsverträge vor Unterzeichnung auf die uns bekannte bisherige Spruchpraxis des Bundesministeriums hin zu prüfen (Übermittlung per Mail an linz@arching-zt.at).
 

Achtung!
ZT-Gesellschaften dürfen erst nach der Befugnisverleihung durch das Bundesministerium ins Firmenbuch eingetragen werden.

 

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