Erforderliche Unterlagen zum Ansuchen
Der Antrag inkl. Unterlagen kann sowohl in Papierform als auch elektronisch (Dateiformat PDF an linz@arching-zt.at) eingebracht werden.
- Ansuchen um Verleihung der ZT-Befugnis - FORMULAR
- Staatsangehörigkeitsnachweis *)
- Bestätigung der zuständigen Interessensvertretung
- über die Zugehörigkeit/Berechtigung zur Aufnahme des Berufes eines Freiberuflichen Architekten bzw. die befugte Berufsausübung im Herkunftsmitgliedsstaat
- über das Nichtvorliegen eines standeswidrigen Verhaltens (nicht älter als 3 Monate)
- dass die Ausbildung des Niederlassungswerbers dem Anhang V, 5.7.1. der Berufsqualifikationsanerkennungs-RL entspricht
- Polizeiliche(s) Führungszeugnis(se) (nicht älter als 3 Monate)
- von jenem Land, dem der Antragsteller angehört und ein weiteres
- von jenem Staat, in welchem er bereits eine Befugnis innehat
- Bestätigung über die Konkursfreiheit in den letzten 3 Jahren (nicht älter als 3 Monate)
- Erklärung - FORMULAR
- ggf. Nachweis über die Erlangung akademischer Grade
- falls diese nicht im vorgelegten Staatsangehörigkweitsnachweis ausgewiesen sind
- falls diese nicht im vorgelegten Staatsangehörigkweitsnachweis ausgewiesen sind
- Passfoto
*) Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der eine Namensänderung hervorgeht, sofern der Staatsangehörigkeitsnachweis auf einen früheren Namen lautet.
Antragsteller, die selbst nicht Staatsangehörige des Herkunftslandes, aber Familienangehörige eines solchen Staatsangehörigen sind, haben dessen Staatsangehörigkeitsnachweis mit einem Nachweis über die Familienangehörigkeit vorzulegen.
Die Vergebührung (Bundesverwaltungsabgabe) des Ansuchens (ca. € 235,00 Stand 2023) wird direkt vom Bundesministerium vorgeschrieben.