Allgemeine Informationen EU/EWR Niederlassung ArchitektIn
- Das Ansuchen (Formulare) ist mit den erforderlichen bzw. vorgeschriebenen Beilagen bei jener Länderkammer einzureichen, in dem der Antragssteller seinen Kanzleisitz anstrebt.
- Die Unterlagen werden mit einer Stellungnahme der Länderkammer an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) weitergeleitet.
Die Entscheidung über die Verleihung der Befugnis obliegt dem BMDW, welches die Befugnis mittels Bescheid verleiht.- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sektion IV/8
1011 Wien, Stubenring 1
Abteilungsleiter: MR Mag. Dr. Anton Bernbacher
- Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
- Die Gesamtdauer des Aktenlaufes von der Einreichung bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bis zum Erhalt eines Bescheides beträgt erfahrungsgemäß ca. 4 - 8 Wochen. Wir ersuchen Sie daher, das Ansuchen zeitgerecht in der Kammerdirektion einzureichen.
- Weitere Informationen (Vereidigung, etc.) und Unterlagen erhalten Sie seitens der Länder-kammer nach Befugnisverleihung durch das BMDW.
- Das Rundsiegel muss gem. ZTG 2019 beinhalten
- Bundeswappen der Republik Österreich lt. Wappengesetz
- Vor- und Zuname
- akademische Grade, Abkürzungen gem. Universitäts- bzw. FH-Gesetz
- verliehene Befugnis unter Beifügung des Fachgebietes
- ArchitektIn, IngenieurkonsulentIn für ..., ZivilingenieurIn für ...
- Zusatz „staatlich befugte/r und beeidete/r ZiviltechnikerIn“ möglich
- Kanzleisitz
ferner kann das Siegel enthalten- Zusatz staatlich befugte/r und beeidete/r ZiviltechnikerIn
- ehrenhalber verliehene akademische Grade
- Berufstitel (Baurat h.c.)
Rundsiegelmuster:
- Folgende Ansprechpersonen stehen nach Erhalt des Bescheides bzgl. eines Termins zur Vereidigung zur Verfügung:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Carina KIESENHOFER
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-12474
Mail: carina.kiesenhofer@ooe.gv.atAmt der Sbg. Landesregierung
Referat Verkehrsunternehmen
OAR Sylvia HOLZER
Michael-Pacher-Straße 36
5010 Salzburg
Tel.: 0662/8042-40 84
Mail: sylvia.holzersalzburg.gv.at - Zur Vereidigung mitzubringen ist die Einzahlungsbestätigung über die Eintrittsgebühr.
- Gemäß § 11 ZTG darf vor der Ablegung des Eides die Befugnis nicht ausgeübt und die Berufsbezeichnung nicht geführt werden!
- Bei der Eidesablegung ist bekannt zu geben, ob Sie die Befugnis ruhen lassen oder ausübend melden.
- Eine spätere Ruhendmeldung ist der zuständigen Kammer innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen.
- Eine Aufnahme der Ausübung der Befugnis ist vorher der zuständigen Kammer schriftlich anzuzeigen.