Aufgaben der ZiviltechnikerInnen

ZiviltechnikerInnen treten am gesamten, von ihrer Befugnis abgedeckten Fachgebiet als

  • PlanerInnen,
  • BeraterInnen,
  • PrüferInnen/GutachterInnen,
  • Aufsichts- und Überwachungsorgane,
  • MediatorInnen,
  • Kommerzielle und organisatorische AbwicklerInnen von Projekten,
  • TreuhänderInnen 

auf, und dürfen die AuftraggeberInnen berufsmäßig vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, wie z.B. Bau-, Vermessungs-, Gewerbe- oder Wasserrechtsbehörde vertreten.

Auffallend vielseitig

Die breite Leistungspalette der ZiviltechnikerInnen umfasst u.a.:

  • Verfassung von Plänen (Vorentwurf bis Detailplanung), Leistungsverzeichnissen und Voranschlägen sowie Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
  • Durchführung von Tragwerksplanungen 
  • Erstellung von Verkehrsplanungen 
  • Planung auf dem Gebiet der Wasserver- und Abwasserentsorgung, sowie der Abfallwirtschaft 
  • Erstellung von Stadt- und Raumplanungskonzepten, Landschaftsplanungen und Freiraumgestaltung 
  • Konzeption von Projekten, Projektsteuerung und Projektmanagement 
  • Begleitende Kontrolle, Bauaufsicht, Bau- und Montageüberwachung, Aufgaben in der Planungs- und Baustellenkoordination 
  • Planungen in der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und anderen Gebieten der Gebäudetechnik 
  • Planungen auf allen Gebieten der Elektrotechnik und des Maschinenbaus 
  • Anlagenbau von Planung, Leitung der Herstellung bis zur Überwachung im Betrieb 
  • Konzeption, Begleitung der Umsetzung und Evaluation im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, Planung und Monitoring von Sicherheitskonzepten 
  • Beratung und Durchführung von fachtechnischen Untersuchungen, Überprüfungen, Studien, Wirtschaftlichkeitsanalysen 
  • Untersuchungen und Projektierungen in den Bereichen Geologie, Bergbau und Werkstoffwissenschaften 
  • Aufbau von Informationssystemen (GIS, KIS,...) 
  • Untersuchung ökologischer Fragestellungen, Durchführung von Umweltverträglichkeitsstudien, Koordination von Umweltverträglichkeitsprüfungen 
  • Beratung beim Aufbau von Qualitäts- und Umweltmanagementsystemen 
  • Durchführung von Emissions- und Immissionsmessungen (z.B. Lärm, Luftschadstoffe, etc.), chemischen Analysen, Gewässergüteuntersuchungen 
  • Verfassung von Teilungsplänen, Durchführung von Grenzvermessungen, von technischen Vermessungen 
  • Tätigkeiten im Bereich der Photogrammetrie und Fernerkundung 
  • Durchführung von Abnahmeprüfungen und wiederkehrenden Prüfungen (z.B. nach gewerberechtlichen Bestimmungen) 
  • Tätigkeit auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes (Prüfungen, Evaluierungen, Sicherheitsfachkraft, etc.) 
  • Tätigkeit als Prüfingenieur 
  • Erstattung von Gutachten, Schätzungen und Berechnungen, Überprüfung anderer Pläne und Gutachten 
  • Berufsmäßige Vertretung vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts, Einbringen von Ansuchen und Eingaben in facheinschlägigen Angelegenheiten 
  • Nichtamtliche Sachverständigentätigkeit im Verwaltungsverfahren 
  • Übernahme baubehördlicher Funktionen im Bauverfahren 
  • Tätigkeit als Schlichter und Mediator 
  • Organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten