Wahlausschreibung

Auf Grundlage des Ziviltechnikergesetzes 2019 (ZTG 2019) werden die Kammerwahlen der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg 2022 ausgeschrieben und gemäß §80 ZTG die Ausschreibung veröffentlicht.

Aktiv wahlberechtigt für die nachstehend angeführten Organe sind alle ordentlichen Mitglieder der Länderkammer; passiv wahlberechtigt sind nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben.

1. Wahltermin

Die Wahlen in die Sektionsvorstände (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen), in die Bundessektionen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen) und in den Disziplinarausschuss finden am

Dienstag, 17.Mai 2022

statt, wobei jede Sektion einen eigenen Wahlkörper bildet.

2. Wahl der Sektionsvorstände

Für den Sektionsvorstand der

  • Sektion Architekt:innen sind 13 Mitglieder
  • Sektion Ingenieurkonsulent:innen sind 13 Mitglieder

zu wählen.

In der Sektion Ingenieurkonsulent:innen darf höchstens die Hälfte der Mitglieder eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben (abgerundet 6 Mitglieder).

3. Wahl der Bundessektionen

Auf Bundesebene sind zur Besorgung der sektionseigenen Angelegenheiten Bundessektionen einzurichten. Sie bestehen jeweils aus 15 Delegierten, und zwar aus den Sektionsvorsitzenden der gleichnamigen Länderkammersektion und deren Stellvertreter:innen, sowie weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Die Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Länderkammern dürfen nicht gleichzeitig den Bundessektionen angehören.

Die weiteren Delegierten werden von den Sektionsangehörigen direkt gewählt. In der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg ist dies
für die Bundessektion Architekt:innen:                     1 Delegierter
für die Bundessektion Ingenieurkonsulent:innen:    2 Delegierte

4. Wahl des Disziplinarausschusses

Der Disziplinarausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, die beide rechtskundig sein müssen, und aus je vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied je Sektion. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom Kammervorstand bestellt.
Von den Sektionsangehörigen sind in den Disziplinarausschuss je Sektion 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied direkt zu wählen.

5. Einbringung der Wahlvorschläge

Für die Sektionsvorstände, die Delegierten der Bundessektionen und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also

bis Dienstag, 19. April 2022, 17:00 Uhr

beim Wahlkommissär Mag. Hans Witzmann (per Adresse Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und  Salzburg, 4040 Linz, Kaarstraße 2/II) schriftlich einzubringen. Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die Wahlvorschläge müssen

  • von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten (aktiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Länderkammer) des jeweiligen Wahlkörpers unterschrieben sein; ein Wahlberechtigter darf jeweils nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
  • mindestens so viele Wahlwerber nennen (passiv wahlberechtigt sind nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben), wie Mandate zu vergeben sind,
  • für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 52 Abs.2  ZTG 2019 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).

Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem an erster Stelle genannten Wahlwerber („Listenführer“) benannt. Dieser gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigter.
Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, Kanzleisitz, und in der Sektion Ingenieurkonsulenten des Fachgebietes, anzuführen. Die Zustimmung jedes Wahlwerbers zu seiner Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine eigenhändige Unterschrift nachgewiesen werden, andernfalls er als nicht wahlwerbend angesehen wird.

6. Auflage der Wählerlisten

Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 10. März 2022 bis 24. März 2022 in der Kammerdirektion in Linz, Kaarstraße 2 (Mo – Do 8:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr, Fr 8:00 – 12:00 Uhr) auf.

Aktiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Kammermitglieder, passiv wahlberechtigt sind alle Kammermitglieder, die ihre Befugnis ausüben.

7. Einsprüche gegen die Wählerlisten

Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerlisten können binnen zwei Wochen nach Ende der Auflegungsfrist bei der Wahlkommission per Adresse Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg, Kaarstraße 2, 4040 Linz, schriftlich eingebracht werden.

8. Briefwahl

Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht entweder durch persönliche Stimmabgabe oder durch Übersendung des die Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts (Briefwahl) an die Wahlkommission ausüben.

Die zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wahlkuvert und Begleitschreiben) werden spätestens eine Woche vor dem Wahltag übermittelt werden.

9. Wahlvorgang

Das Wahllokal befindet sich in der Kammerdirektion, 4040 Linz, Kaarstraße 2.

Die Stimmabgabe durch persönliche Ausübung des Wahlrechts ist am Wahltag in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr möglich.

Bei Briefwahl müssen die Wahlkuverts am Wahltag bis 12:00 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.

 

Für die Wahlkommission

MinR. Mag. Hans Witzmann e.h.
Wahlkommissär