Linz, 22. August 2014

Wettbewerb abgeschlossen – neuerliche Preisgerichtsentscheidung vergaberechtlich nicht möglich

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin Unterkofler,

jüngsten Medienberichten zufolge ist es beabsichtigt, dass das Preisgericht des Architekturwettbewerbes „Paracelsusbad“ abermals zusammentreten soll.

Unter Wahrnehmung unserer Hinweispflicht als vor Ort zuständige Architektenkammer informieren wir Sie, dass

  • der Architekturwettbewerb als eigenständiger Vergabeakt abgeschlossen und damit die Anonymität der Teilnehmer verfahrensgetreu aufgehoben ist.
  • jede weitere Preisgerichtssitzung zur Ermittlung eines neuen Wettbewerbssiegers bereits nicht anonym erfolgt und daher vergaberechtlich nicht mehr möglich ist.

Nach dem Scheitern der Verhandlung mit dem Gewinner des 1. Preises des Wettbewerbes, ist das
Verhandlungsverfahren nach den Ausschreibungskriterien mit dem Gewinner des 2. Preises usw.
weiterzuführen;


Kommt man weiterhin zu keinem Ergebnis, so ist das Verhandlungsverfahren zu widerrufen und ein neues Verfahren in einem neu definierten interdisziplinären und haltbaren Aufgabenbereich auszuschreiben.

Unsere Mitarbeit und Partnerschaft insbesondere für den Allgemeinen Teil (Verfahrensbereich) sowie für den Besonderen Teil (Aufgabenbereich) bieten wir nach wie vor an.

Mit freundlichen Grüßen
Architekt DI Heinz Plöderl e.h.
Sektionsvorsitzender der Architekten
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für OÖ und SBG