Salzburg, 21. Juli 2014

Bebauung der Grundstücke Rauchmühle und Nutzung des Altbestandes

Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg fordert einen offenen und anonymen Architekturwettbewerb.
Die Bebauung der Grundstücke Rauchmühle und Nutzung des Altbestandes steht wie viele andere Projekte in Salzburg bereits jetzt schon unter keinem guten Stern. Soweit der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg bekannt ist, soll für die Bebauung der Grundstücke Rauchmühle und Nutzung des Altbestandes und der damit verbundenen räumlichen Erneuerung des ca. 20.000 m² großen Areals mit einer zukünftigen Bebaubarkeit von ca. 15.000 m² Nutzflächen ein nicht offenes und auch nicht anonymes Gutachterverfahren mit 9 eingeladenen TeilnehmerInnen  abgewickelt werden.
Ein interdisziplinäres Auftragsvolumen von ca.  € 6.000.000.- über 9 TeilnehmerInnen abzuwickeln, ist kein Wettbewerb, noch dazu, wenn davon eventuell nur ca. 4 mögliche regionale TeilnehmerInnen vorgesehen sind.
Weiters sind bei dem derzeitigen Stand weder eine entsprechende Absichtserklärung für die Beauftragung des Verfassers des 1. Preises noch die Sicherung der Urheberrechte der TeilnehmerInnen gewährleistet. 
Das adäquate Verfahren für diese räumliche Erneuerung des Areal „RAUCHMÜHLE“ ist die Durchführung eines zumindest für Salzburg offenen und anonymen Architekturwettbewerbes, in dem die Preisgelder nach tatsächlichen Baukosten=BAK lt ÖNORM B 1801-1  von immerhin ca. € 30.000.000.- berechnet werden, ein paritätisch zusammengesetztes Preisgericht mit tatsächlich entsprechenden Fachpreisrichtern und eine Beauftragung des Verfassers des 1. Preises mit den weiteren Architektenleistungen (100%) erfolgt.
Der Verbleib des Werknutzungsrechtes für alle TeilnehmerInnen ist obligat.
Nur der offene Architekturwettbewerb ist traditionell das Original unter allen Verfahren und sichert bei Einhaltung der Mindeststandards und der Bestellqualität der Ausloberin das entsprechende Projekt und dient zusätzlich zur Erneuerung des freien Berufes der ARCHITEKTEN & INGENIEURE.
Seit Feber 2014 wurde die Ausschreibung von der Wettbewerbsbetreuerin nicht weiterentwickelt und die erforderlichen Mindeststandards für den Architekturwettbewerb nicht berücksichtigt.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten fordert daher alle politischen VertreterInnen von Land, Stadt sowie Ausloberin auf, für die „Bebauung der Grundstücke Rauchmühle und Nutzung des Altbestandes“ einen offenen und anonymen Architekturwettbewerb mit folgenden Mindeststandards durchzuführen:

  1. Anonymität des Verfahrens
  2. Wahl der Verfahrensart – offener Architekturwettbewerb - Abstimmung /Beratung AIK
  3. Preisgericht - tatsächliche FachpreisrichterInnen ZIVILTECHNIKERINNEN - parität. Zusammensetzung
  4. Preisgeldberechnung nach BAK lt. ÖNORM B1801-1
  5. Absichtserklärung/Beauftragung 100%Planung/100%ÖBA
        - Auftragsvolumen ca € 2.800.000.—
  6. Sicherstellung des Werknutzungsrechtes aller TeilnehmerInnen


Rückfragen

Mag. Sylvia Kleindienst
Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg
Tel.: 0662/87 23 83 und 0664/222 90 72
Mail: s.kleindienst@arching-zt.at

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