Selbstständigenvorsorge

Die Selbstständigenvorsorge ist die „Abfertigung Neu“ für selbstständige Erwerbstätige.
Das Modell ist für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, verpflichtend.

Für die Freien Berufe gibt es ein Wahlrecht.
Die ZiviltechnikerInnen sind grundsätzlich ab 1.1.2010 in das Modell der Selbstständigenvorsorge einbezogen.

Die Entscheidung für oder gegen eine dauerhaft verpflichtende Teilnahme am Modell der Selbstständigenvorsorge muss jede/r ZiviltechnikerIn für sich selbst treffen. Für diese Entscheidung gilt die Frist von einem Jahr (ab 1.1.2010 bzw. danach ab Aufrechtmeldung der Befugnis).