Pensionsversicherung

Mit 1.1.2013 sind alle Mitglieder der Kammer der ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis nach dem FSVG  (Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz) pensionsversichert.


Die SVS hat für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Versicherte in Zukunft ein Pensionskonto zu führen. Aus diesem Grund hat die SVS im Juni 2014 damit begonnen, an die betroffenen Versicherten eine Mitteilung über den Stand ihrer Pensionskonten per 1.1.2014 samt Aufstellung der im staatlichen Pensionssystem bisher erworbenen Versicherungszeiten zu versenden.  

Bitte beachten Sie, dass die Pension aufgrund des Anwartschaftsbescheids der Wohlfahrtseinrichtung der bAIK („Besondere Pensionsleistung“) im Pensionskonto nicht enthalten ist. Die Höhe dieser „Besonderen Pensionsleistung“ ist daher aus der Pensionskontomitteilung nicht ersichtlich, sondern ergibt sich aus dem Bescheid der Wohlfahrtseinrichtungen der bAIK.  Bei Pensionsantritt erhalten ZiviltechnikerInnen die im Anwartschaftsbescheid der Wohlfahrtseinrichtungen der bAIK ausgewiesene Pension zusätzlich zur am Pensionskonto ausgewiesenen, gesetzlichen Pension.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt der SVA zur Pensionskontomitteilung für ZT.

Wohlfahrtseinrichtungen

  • Pensionsfonds

Die Wohlfahrtseinrichtungen (bestehend aus Pensionsfonds und Sterbekassenfonds) waren bis 31.12.2012 die gesetzliche Pensionsversicherung der ZiviltechnikerInnen. Der Pensionsfonds wurde per 1.1.2013 in das FSVG übergeleitet. Mitglieder der Kammer der ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis sind grundsätzlich seither nach dem FSVG pensionsversichert.

Pensionsanträge wurden bis Ende 2013 von den Wohlfahrtseinrichtungen bearbeitet.

Weitere Informationen sind unter www.arching.at/bund/we/WE-195.htm abrufbar.

  • Sterbekassenfonds

Bis zur Auflösung des Sterbekassenfonds gem. Überleitungsgesetz per 31.12.2013 war die Teilnahme am Sterbekassenfonds weiterhin zwingend gegeben.

Die Kanzlei der Wohlfahrtseinrichtungen wurde mit Ende 2015 geschlossen.
Die verbleibenden Aufgaben übernimmt das Generalsekretariat der Bundeskammer.

Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen
Karlsgasse 9
1040 Wien
Tel.: 01/505 58 07
Fax: 01/505 32 11
Mail: office@arching.at 
www.arching.at

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Auflösung des Sterbekassenfonds erhalten Sie unter 
www.arching.at/bund/we/WE-917.htm.