Mediatoren Berufshaftpflichtversicherung

Die Bundeskammer der Ziviltechniker ist Mitglied beim Österreichischen Netzwerk Mediation. Wir informieren Sie darüber, dass Sie als Mitglied der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg somit die günstige Haftpflichtversicherung (Jahresprämie € 67,00) für MediatorInnen gem. Zivilrechtsmediationsgesetz abschließen können.

Zu diesem Zweck hat das Österreichische Netzwerk Mediation bei der Generali Versicherung AG eine Umbrellapolizze (ähnlich einer Gruppenhaftpflichtversicherung) abgeschlossen, welche den Anforderungen des ZivMediatG entspricht.

Zum Abschluss dieser Versicherung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Sie sind Mitglied der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft zur Kammer ist ein Versicherungsschutz über die Umbrellapolizze nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit lückenlos in eine Einzelversicherung umzusteigen. Zu diesem Zweck informieren Sie bitte unbedingt die Länderkammer sowie das Österreichische Netzwerk Mediation, Ansprechpartner: Dr. Stephan Prayer, office@netzwerk-mediation.at oder 0664 20 56 744.
     
  2. Die Versicherung gilt nur für MediatorInnen, die in der Mediatorenliste des BMJ eingetragen sind bzw. sich dort mit der Versicherungsbestätigung eintragen lassen möchten. Im Falle einer Streichung von dieser Liste müssten Sie dies umgehend dem Österreichischen Netzwerk Mediation bekannt geben.
     
  3. Melden Sie sich mittels des beiliegenden Formulars zur Versicherung bei Ihrer Länderkammer an und überweisen Sie gleichzeitig den Betrag von insgesamt € 80,00 auf das Konto IBAN: AT81 2011 1282 1036 0102 bei der Erste Bank lautend auf “Österreichisches Netzwerk Mediation”. Im Verwendungszweck sind unbedingt anzugeben: Vorname, Nachname sowie “Prämie Haftpflicht ArchIng 20xx” (Versicherungsjahr). Andernfalls kann eine Bearbeitung nicht erfolgen.
     
  4. In diesem Betrag sind die Jahresprämie von € 67,00 sowie Administrationskosten von € 13,00 enthalten. Letzterer Betrag deckt den administrativen Aufwand des Österreichischen Netzwerk Mediation für die Abwicklung Ihrer Anmeldung ab.
     
  5. Sie erhalten direkt von der Versicherung eine Bestätigung über Ihren Versicherungsschutz.
     
  6. Alle weiteren Angelegenheiten wie insbesondere Schadenabwicklungen etc. sind direkt zwischen Ihnen und der Versicherung zu regeln.
     
  7. Wenn Sie sich nach September des Jahres zur Versicherung anmelden sind Sie für den Rest des Kalenderjahres prämienfrei versichert. In diesem Fall ist mit der Anmeldung die Prämie für das Folgejahr zu bezahlen! Im Falle einer Anmeldung vor September ist die gesamte Jahresprämie fällig; eine Rückverrechnung bei Austritt aus der Versicherung während des Jahres ist nicht möglich.