Freiwillige Arbeitslosenversicherung
für Selbstständige ab 1.1.2009
ZiviltechnikerInnen, die das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht haben bzw. noch keine Alterspension beziehen, können ab 1.1.2009 zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung beitreten.
Ausführliche Informationen der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), die für die Abwicklung der Arbeitslosenversicherung zuständig ist, erhalten Sie unter www.svs.at.