Die Gestaltung von projektbezogenen Planungshaftpflichtverträgen

(c) Aon Jauch & Hübener GmbH

Grundsätzlich sollte jede/r Ziviltechniker/in eine Grundabsicherung für seine berufliche Tätigkeit in Form eines generellen Planungshaftpflichtvertrages mit ausreichender Versicherungssumme und im Idealfall mit unbegrenzter Nachdeckung abschließen.

Bedingt durch die Größe und Komplexität bei einigen Projekten ist die Grunddeckung gelegentlich nicht ausreichend und es wird in solchen Fällen erhöhter oder umfassenderer Versicherungsschutz benötigt.

Wie Sie aus der Grafik erkennen können, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, projektbezogen Versicherungsschutz zu erlangen:

Grundvertrag wird miteinbezogen:

  • Der projektbezogene Exzedentenhaftpflichtversicherungsvertrag, also die Aufstockung des Basisversicherungsvertrages für ein bestimmtes Projekt (z.B. € 1 Mio. nach € 500.000,-)
  • Die Summen- und Konditionsdifferenzdeckung inklusive Ausfallschutz (internationale Bezeichnung: Difference in Condition (DIC), Difference in Limit (DIL), Drop Down (DD)). Hier wird der mangelnde Deckungsschutz, eine etwaige zu geringe Versicherungssume oder die bereits verbrauchte Versicherungssumme (Aggregate-limit) ausgeglichen. Diese Form der Versicherungsvertragsgestaltung wird vielfach bei Großprojekten angewandt, wo eine Arbeitsgemeinschaft (und Subplaner) mit sehr unterschiedlichen Basisversicherungsverträgen einheitlichen Versicherungsschutz benötigen 
    (z.B. € 1 Mio. Pauschalversicherungssumme).

Grundvertrag wird nicht miteinbezogen:

  • Die dritte Möglichkeit besteht darin, eine Projektdeckung ohne Bezug zur Basisdeckung (Stand-Alone) abzuschließen. Dies wird hauptsächlich bei jenen Projekten angewandt, wo der Bauherr zur Gänze die Projektprämie bezahlt, vielfach auch bei Projekten im Ausland und dient weiters zur Abdeckung des Konkursrisikos bei ARGE-Partnern.


Um möglichst umfassenden und kostengünstigen Versicherungsschutz zu erlangen, ist gerade bei der projektbezogenen Deckung, egal in welcher Form, die umfassende Projektbeschreibung an den Risikoträger (Versicherer) sehr wichtig. Dieser benötigt u.a. genaue Angaben zur Tätigkeit der/des Ziviltechnikerin/s, die Höhe der Herstellungskosten (Bauproduktionswert) und des Projekthonorars, den Zeitraum der Leistungserbringung und die Baudauer. Sollten Subplaner von Ihnen beschäftigt bzw. mitversichert werden, so ist auch die detaillierte Information darüber erforderlich. Hilfreich ist es auch, etwaige Besonderheiten eines Projektes darzustellen (z.B. Arbeitsgemeinschaft mit einem ausländischen Planer).

Eine Projektdeckung sollte immer die Vereinbarung enthalten, dass beide Vertragspartner nach einem Schadensfall auf ihr Kündigungsrecht verzichten.

 

Quelle: Aon Austria GmbH