Ansprüche von ZiviltechnikerInnen bei Geburt eines Kindes

Auf Anregung des Ausschusses der Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) werden in einem Leitfaden wichtige Informationen für ZiviltechnikerInnen (ZT) im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes dargestellt.

Der Leitfaden enthält auch zahlreiche Links zu den zuständigen Stellen, bei denen weiterführende Informationen eingeholt werden können.