Urkundenarchiv
Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen hat von der ihr eingeräumten gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht und das Urkundenarchiv der Ziviltechniker:innen errichtet.
Das Urkundenarchiv ist 2008 in Betrieb gegangen und hat damit mehrere Möglichkeiten und Vorteile für Ziviltechniker:innen eröffnet:
- Öffentliche Urkunden können im Archiv sicher gespeichert werden. Der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist wird damit entsprochen.
- Sonstige elektronische Privaturkund:innen können – mit Zustimmung des/der Auftraggebers/in – eingespeichert werden. Die Datenintegrität ist auch hier über 30 Jahre gewährleistet.
- Sonstige Daten können zur Datensicherung – auch ohne Zustimmung des/der Auftraggebers/in – in das Archiv eingestellt werden.
In all diesen Fällen erfolgt die Speicherung mittels qualifiziertem Zertifikat.
Öffentliche Urkunden, die für die Einstellung in die Urkundensammlung des Grundbuchs oder sonst zur öffentlichen Einsicht bestimmt sind (etwa Teilungs- und Servitutspläne, oder Nutzwertgutachten) sind verpflichtend in das Urkundenarchiv einzustellen.
Für die Nutzung des digitalen Urkundenarchivs benötigen Sie grundsätzlich eine Ziviltechnikersignatur, für die Errichtung öffentlicher Urkunden eine Beurkundungssignatur. Die Beurkundungssignatur dient auch dem Abspeichern Ihrer öffentlichen Urkunde im Archiv, die Ziviltechnikersignatur zur Einsichtnahme, für die Datensicherung und das privatrechtliche Signieren im sonstigen elektronischen Datenverkehr.
Nähere Informationen, die Signaturkarten- und Urkundenarchivverordnung der Bundeskammer finden Sie hier. Das Bestellformular für die Signaturkarten steht Ihnen hier zum Ausfüllen zur Verfügung.
Unter Hilfe & Downloads auf der Urkundenarchiv-Plattform stehen Ihnen u.a. Software- und Anwender-Dokumentationen zur Verfügung.
Vorbereitende Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Stammurkunde und der Erstellung von Gleichstücken der elektronischen Urkunde können auch von Mitarbeiter:innen erbracht werden.
Diese können sich hierzu des Bürgerkartenzertifikates (zB.: via e-card) bedienen. Nähere Informationen über Voraussetzungen, Installierung, und Möglichkeiten finden Sie unter www.buergerkarte.at.
Kosten für die/den Ziviltechniker/in
Kosten für die Signaturkarten
Folgende Gebühren sind zu entrichten (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer):
- für die Ausstellung je Ausweiskarte € 36,--
- für jede Aktivierung je qualifiziertem Zertifikat einmalig € 10,--
- jährliches Entgelt je qualifiziertem Zertifikat € 13,--
Diese Kosten werden von A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH (in Folge A-Trust) mittels Bankeinzug bzw. mit Erlagschein eingehoben.
Die Kammern sind verpflichtet, für die Ausstellung der Karten, die auch als amtliche Lichtbildausweise gelten, nach dem Gebührengesetz folgende Verwaltungsabgaben einzuheben und an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern abzuführen:
- 14,30 € je Antrag (§ 14 TP 6 Abs. 1 GebG)
- 3,90 € je Kopie des Lichtbildausweises (§ 14 TP 5 Abs. 1 GebG)
- 14,30 € je Ausweiskarte (§ 14 TP 14 Abs. 1 GebG)