Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2018

Höhere Schwellenwerte bei Vergaben bis zum 31. Dezember 2018 verlängert – eine Direktvergabe ist weiterhin bis 100.000,00 Euro möglich.

Die Schwellenwerte-Verordnung 2012 wurde nochmals um weitere zwei Jahre verlängert. In der Vergabepraxis profitieren davon insbesondere regional orientierte Klein- und Mittelbetriebe, wodurch die regionale Konjunktur gestärkt wird. Durch die Verordnung können Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich weiterhin bis zu einem Wert von 100.000,00 Euro direkt an Unternehmen vergeben werden. Ein komplexes und teures öffentliches Vergabeverfahren kann unterhalb dieser Schwellenwerte entfallen. Zudem kann das "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen weiterhin bis zu einem Betrag von 1 Mio Euro herangezogen werden.

Die im Bundesvergabegesetz für Direktvergaben geregelte Grenze von 50.000,00 Euro für Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich wird somit durch die Schwellenwerte-VO für weitere zwei Jahre außer Kraft gesetzt. 

 

 

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