Vergaberecht

Beiträge rund um das Thema Vergaberrecht:

Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis Ende 2022

Höhere Schwellenwerte bei Vergaben bis zum 31. Dezember 2022 verlängert – eine Direktvergabe ist weiterhin bis 100.000,00 Euro möglich.

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BVergG 2018: Neue Schwellenwerte

Die Europäische Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Auftraggeber festgesetzt. Diese wurden durch eine neue Schwellenwertverordnung (BGBl. II 358/2019) des Bundesministeriums umgesetzt.

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BVergG konsolidierte Fassung

Hier finden Sie die konsolidierte Fassung des aktuellen Bundesvergabegesetzes (BVergG)

Änderung der Schwellenwerteverordnung

Die Schwellenwertverordnung (BGBl. II 211/2018) hebt die im BVergG 2018 vorgesehenen Schwellenwerte bis zum 31.12.2020 auf und legt stattdessen höhere Schwellenwerte fest.
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Stellungnahme Vergaberecht

Ziviltechniker schlagen Alarm: Neues Bundesvergabegesetz führt zu drastischem Preis- und Qualitätsverfall.
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Vergabe von Architekturleistungen für öffentliche Bauvorhaben

Immer wieder stoßt man auf Ausschreibungen für die Vergabe von Architekturleistungen für öffentliche Bauvorhaben, die als reine Preisangebotsverfahren durchgeführt werden und nicht im Einklang mit dem Bundesvergabegesetz (BVergG) stehen. 
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Das vergaberechtliche Angebot

Der Fehlerfreiheit eines Angebotes kommt erhebliche Bedeutung zu, da widrigenfalls ein Ausscheiden aus dem Vergabeverfahren droht. 
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Wie funktioniert Rechtschutz im Vergabeverfahren

In puncto Rechtsschutz bei einem Vergabeverfahren, das dem BVergG unterliegt, kommt es vor allem auf eine rasche Reaktion an. Der Beitrag gibt Antwort auf das Warum und somit aus gegebenem Anlass einen Überblick über den Rechtsschutz bei Vergabeverfahren.

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Schwellenwerte und Vergabeverfahren nach dem Bundesvergabegesetz

Anbei finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Schwellenwerte im Vergabeverfahren.
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Verschuldensunabhängiger Schadenersatz für übergangene Bieter

Der Europäische Gerichtshof sprach in seiner Entscheidung C-314/09 vom 30.9.2010 aus, dass bei einem Verstoß eines öffentlichen Auftraggebers gegen das Vergaberecht ein Schadenersatzanspruch des geschädigten Bieters unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers besteht.
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