Nutzwertgutachten gehören ins bAIK-Archiv

Seit 2006 führt die bAIK das elektronische Urkundenarchiv der Ziviltechniker. In diesem Archiv gespeicherte elektronische Urkunden gelten als Original mit derselben vollen Beweiskraft wie Papierurkunden. Nach den Bestimmungen des ZTG (§ 16 Abs. 8) sind alle von Ziviltechnikern errichteten öffentlichen Urkunden, die für die Einstellung in die Urkundensammlung des Grundbuches oder sonst zur öffentlichen Einsicht bestimmt sind, unter Verwendung der elektronischen Beurkundungssignatur zu speichern. Die von Ziviltechnikern im Rahmen ihrer Befugnis erstellten Parifizierungen – Nutzflächenermittlung und Nutzwertgutachten – sind für die Einstellung in die Urkundensammlung des Grundbuches bestimmt und damit verpflichtend in das bAIK-Archiv einzubringen.

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Einbringung dieser öffentlichen Urkunden ins bAIK-Archiv bietet es noch folgende Möglichkeiten:

  • Sonstige private Urkunden können mit Zustimmung des Auftraggebers ins bAIK-Archiv eingebracht werden.
  • Das Urkundenarchiv bietet die Möglichkeit, alle Arten von Projektunterlagen etc. zu sichern (back up).

So bringt das bAIK-Archiv wesentliche Vorteile: Dokumente und Pläne mit allen Beilagen sind für Berechtigte jederzeit digital aufrufbar, veröffentlichte Urkunden (d.h. alle zur öffentlichen Einsicht bestimmten) sind für jedermann zugänglich, bei Zweifel über die Authentizität eines digitalen Dokuments kann die Archiveinsicht Klarheit schaffen. Weitere Informationen zum bAIK-Archiv finden Sie auf der Website der bAIK und unter https://www.baik-archiv.at

 

 

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