Novelle zur Recycling-Baustoffverordnung
Seit 28.10.2016 haben wir eine neue Fassung der Recycling-Baustoffverordnung (BGBl II 290/2016) und das, obwohl die Recycling-Baustoffverordnung erst seit 01.01.2016 existiert.
Wesentliche Änderungen sind:
- Die Grenze der Mengenschwelle für Schad- und Störstofferkundung sowie den Rückbau wurde von bislang 100 t auf 750 t erhöht; dies gilt nicht für Linienbauwerke und Verkehrsflächen.
- Künftig sind alle Abfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeiten vor Ort zu trennen (keine Untergrenze). Ist dies technisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat die Trennung auf einer dafür genehmigten Betriebsanlage zu erfolgen.
- Neu ist die „Bautechnische Verwertung vor Ort“ für mineralische Abfälle unter 750 t.
- Geändert wurden auch die Regelungen über Qualitätsanforderungen und –sicherung sowie jene über die Konformitätserklärung. Ebenso wurden die Bestimmungen bzgl zulässige Einsatzbereiche und Verwendungsverbote der Qualitätsklassen U-A, B-D, D geändert; jene über die Qualitätsklassen U-B und U-E wurden gestrichen. Dementsprechend wurden in den Anhängen die Parameter und Grenzwerte für Recycling-Baustoffe geändert sowie die Fußnoten, Abfallbezeichnungen, Einsatzbereiche, Verwendungsverbote und Meldepflichten angepasst.
Die Novelle ist seit 28.10.2016 in Kraft.
Stand 01.12.2016
Ergänzung
Textbausteine zur Recycling-Baustoffverordnung
Der Österreichische Baustoff-Recycling Verband hat in einer Arbeitsgruppe Textbausteine (Vorbemerkungen, Positionstexte) unter Berücksichtigung der Recycling-Baustoffverordnung bzw. deren Novelle erarbeitet. Diese wurden einem offiziellen Stellungnahmeverfahren unterworfen.
Diese Ausschreibungstexte stehen auf der Website des BRV zum Download zur Verfügung - http://www.brv.at/verordnung.
Darüber hinaus bietet der BRV auch die nach der Recycling-Baustoffverordnung notwendigen Formulare für Rückbauvorhaben als ausfüllbare PDFs zum Download an.
Stand 07.03.2017