Europäisches Zentralregister und EU Business Register

Warnung vor dem Europäischen Zentralregister und dem EU Business Register

Ein Logo, dass an jenes der Europäischen Union angelehnt ist und ein Text mit offiziellem Charakter, so präsentieren sich Aufforderungen zur Anmeldung zum Europäischen Zentralregister oder dem EU Business Register. Was dahintersteht könnte man landläufig als „Abzocke“ bezeichnen, denn behördlich ist hier

In letzter Zeit treffen in der Kammerdirektion Linz vermehrt Anfragen zum Thema „eu-database.net“ bzw. www.ust-idnr.org und einem Eintragungsformular zum „EU Business Register“ ein. Die Vertragsbedingungen (Preis, Laufzeit, automatische Vertragsverlängerung etc.) sind beide Male nur im Kleingedruckten angegeben und die Kontrakte sind kostspielig (948,00 Euro/Jahr bzw. 995,00 Euro/Jahr).

Rechtslage
Nach § 28a des Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es verboten, „im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“

Eindeutig ist auch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs zu ähnlichen Fällen:

Indem der Beklagte die festgestelltermaßen „irrtümlichen Vertragsabschlüsse“ durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.

Bei diesen und ähnlichen „Angeboten“ wird folgende Vorgangsweise empfohlen:
• Detaillierte Prüfung des Angebots – vor allem das Kleingedruckte ist wichtig. Formulare auf keinen Fall achtlos ausfüllen und bestätigen bzw. zurücksenden.
• Wurde ein solches Angebot „versehentlich“ bestätigt bzw. zurückgesandt, zahlen Sie nicht sofort die Rechnung und nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit einem Anwalt auf.


Stand: 19.2.2017

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