Änderungen der Oö. Bautechnikverordnung
Am 30.12.2015 wurde die 2. Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2015 kundgemacht. Es wurden dabei Punkte der neuen OIB-Richtlinien 2015, die in der Praxis unstrittig Erleichterungen bringen, vorgezogen umgesetzt, um das damit verbundene Vereinfachungs- und Einsparungspotenzial möglichst rasch lukrieren zu können. Die weitere Umsetzung der neuen OIB-Richtlinien wird später erfolgen. Die Novelle ist mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten.
Neu ist unter anderem:
- Für Gebäude mit höchstens 15 m² Brutto-Grundfläche, die auf eigenem Grund oder von Verkehrsflächen für die Brandbekämpfung zugänglich sind, werden keine Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt.
- Erleichterungen bei der Lüftung von eingeschoßigen unterirdischen Garagen: Eine natürliche Belüftung ist ausreichend.
- Verringerung des Flächenbedarfes bei Treppen (geringere Treppen- und Podestbreiten). Handläufe bleiben unberücksichtigt.
- Geringere Breiten bei Türen sind möglich.
Den Volltext der Novelle finden Sie hier unter dem Direktlink zum entsprechenden Landesgesetzblatt auf www.ris.bka.gv.at.
Erläuterungen sind hier als PDF-Download von www.land-oberoesterreich.gv.at zu finden.