Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Dieser Beitrag soll einen Kurzüberblick über die verschiedenen Beendigungsarten von Dienstverhältnissen auf unbestimmte Zeit bieten und die diesbezüglichen Voraussetzungen und Unterschiede skizzieren.

Kündigung

Eine Kündigung ist die einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis durch Erklärung der Kündigung beenden. Diese Erklärung wird jedoch erst mit ihrem Zugang beim jeweils anderen Vertragsteil wirksam. Ein Kündigungsgrund ist im Allgemeinen nicht erforderlich.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat folgende Kündigungstermine und -fristen einzuhalten:

Dienstjahre 

Kündigungsfrist

im 1. und 2. Dienstjahr   

6 Wochen

im 3. bis 5. Dienstjahr   

2 Monate

im 6. bis 15. Dienstjahr   

3 Monate

im 16. bis 25. Dienstjahr   

4 Monate

ab dem 26. Dienstjahr

5 Monate


Kündigungstermin:
Der Arbeitgeber muss so kündigen, dass die Kündigungsfrist immer am Quartalsende endet. Es kann jedoch gesondert im Dienstvertrag vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder am Monatsletzten endet.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Die Kündigungsfrist beträgt ohne Rücksicht auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses 1 Monat, jeweils zum Monatsletzten (Kündigungstermin).
Die Kündigungsfrist kann durch gesonderte Vereinbarung bis zu einem halben Jahr ausgedehnt werden, wobei jedoch die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist nicht kürzer sein darf.

Ansprüche des Arbeitnehmers bei Kündigung:

  • Ersatzleistung für noch offenen Urlaub
  • aliquote Sonderzahlungen
  • Abfertigung  -  nach dem System der Abfertigung alt gebührt diese nur, wenn der Arbeitgeber kündigt.

 

Entlassung/Vorzeitiger Austritt

Entlassung ist die fristlose Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund, der die Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Lediglich wenn ein besonderer Entlassungsgrund vorliegt, ist die Entlassung berechtigt. Die Entlassung beendet das Dienstverhältnis sofort an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer diese mündlich oder schriftlich erklärt.
Vorzeitiger Austritt ist die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer aus wichtigem Grund, der die Weiterbeschäftigung für den Arbeitnehmer unzumutbar macht. Nur in Fällen, in denen ein besonderer Austrittsgrund vorliegt, ist der vorzeitige Austritt berechtigt. Das Dienstverhältnis wird sofort mit dem Tag des Zugangs der Austrittserklärung beendet.

Berechtigte Entlassung / Unberechtigter Austritt

Ansprüche des Arbeitnehmers:  

  • Ersatzleistung für noch offenen Urlaub
  • Aliquote Sonderzahlungen

Ansprüche des Arbeitgebers: 

  • Schadenersatzansprüche

Unberechtigte Entlassung / Berechtiger Austritt

Ansprüche des Arbeitnehmers:  

  • Ersatzleistung für noch offenen Urlaub
  • Abfertigung
  • Kündigungsentschädigung
  • aliquote Sonderzahlungen
  • allfälligen Schadenersatz

(Anm.: Einzelne Arbeitnehmergruppen [vor allem Präsenz- und Zivildiener, Behinderte, schwangere Arbeitnehmerinnen, Betriebsratsmitglieder, Väter und Mütter bei Elternteilzeit] können nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt oder entlassen werden. Zudem sieht das Arbeitsverfassungsgesetz bei Vorliegen gewisser Gründe eine Anfechtungsmöglichkeit der Kündigung durch den Arbeitgeber bzw. der Entlassung vor.)

Einvernehmliche Auflösung

Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich im gegenseitigen Einvernehmen, das Dienstverhältnis zu lösen. Diese Vereinbarung muss auch den Zeitpunkt umfassen, zu dem das Dienstverhältnis enden soll.

Ansprüche des Arbeitnehmers:

  • Ersatzleistung für noch offenen Urlaub
  • aliquote Sonderzahlungen
  • Abfertigung (alt)

(Anm.: Bei bestimmten besonders schutzwürdigen Gruppen von Arbeitnehmern [zB Schwangere, Präsenz- und Zivildiener, Lehrlinge] muss die einvernehmliche Auflösung schriftlich erfolgen, damit sie gültig ist. Zudem besteht eine Belehrungspflicht.)

 

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