Arztbesuch als Dienstverhinderung
Das Thema Arztbesuch während der Arbeitszeit ist für viele Ziviltechniker:innen als Arbeitgeber:innen von großem Interesse. In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die sowohl die Rechte der Arbeitnehmer:innen als auch die Pflichten der Arbeitgeber:innen betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Gesetzliche Regelung
Im österreichischen Arbeitsrecht ist der Arztbesuch grundsätzlich als persönliche Dienstverhinderung geregelt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Bedingungen das Recht haben, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen, ohne dass dies negative arbeitsrechtliche Konsequenzen hat.
2. Bedingungen für den Arztbesuch während der Arbeitszeit
Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist dann zulässig, wenn der/die Arbeitnehmer:in diesen aus zwingenden Gründen nicht außerhalb der Arbeitszeit durchführen kann. Solche zwingenden Gründe können beispielsweise eine akute Erkrankung oder dringende medizinische Untersuchungen sein, die nur zu bestimmten Zeiten möglich sind.
3. Informationspflicht und Nachweis
Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber:innen so früh wie möglich über den geplanten Arztbesuch zu informieren und gegebenenfalls einen Nachweis über den Arztbesuch vorzulegen. Dies kann beispielsweise durch eine entsprechende Arztbestätigung erfolgen.
4. Bezahlte Freistellung
Nach § 8 Abs 3 AngG haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf bezahlte Freistellung für den Arztbesuch, wenn dieser aus zwingenden und unaufschiebbaren Gründen während der Arbeitszeit erfolgen muss. Der/die Arbeitgeber:in darf in diesem Fall den Lohn nicht kürzen. Ein Verstoß gegen die Melde- und Nachweißpflichten kann zu einem Verlust des Entgeltfortzahlungsanspruches für die Dauer der Säumnis führen.
Der Arztbesuch während der Arbeitszeit ist im österreichischen Arbeitsrecht gut geregelt und schützt die Rechte der Arbeitnehmer:innen, ohne die Pflichten der Arbeitgeber:innen außer Acht zu lassen. So kann Arztbesuch unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstverhinderung anerkannt werden, was den Arbeitnehmer:innen das Recht auf Freistellung ohne Gehaltsabzug gibt. Wichtig ist, dass die Mitteilungspflichten erfüllt werden und der Arztbesuch gut dokumentiert wird. Eine transparente Kommunikation und das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben sind dabei essenziell, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.