Selbstständigenvorsorge

Die Selbstständigenvorsorge ist die „Abfertigung Neu“ für selbstständige Erwerbstätige.
Das Modell ist für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, verpflichtend.

Für die Freien Berufe gibt es ein Wahlrecht.
Die ZiviltechnikerInnen sind grundsätzlich ab 1.1.2010 in das Modell der Selbstständigenvorsorge einbezogen.

Die Entscheidung für oder gegen eine dauerhaft verpflichtende Teilnahme am Modell der Selbstständigenvorsorge muss jede/r ZiviltechnikerIn für sich selbst treffen. Für diese Entscheidung gilt die Frist von einem Jahr (ab 1.1.2010 bzw. danach ab Aufrechtmeldung der Befugnis).

Hinweis: Ab Oktober 2024 wird die bisher jährlich, automatisch schriftlich per Post erteilte Kontoinformation der Betrieblichen Vorsorgekassen über Anwartschaften in der betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge eingestellt. Die bisher jährlich per Post erhaltenen Informationen über die Höhe der Anwartschaft in der Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge („Abfertigung NEU“) sind nunmehr über die Onlineportale auf den Webseiten der jeweiligen Vorsorgekassen abrufbar. Die Kundenportale der Vorsorgekassen sind über Login zugänglich. Bei einigen Vorsorgekassen ist ein Login via ID-Austria möglich, andere stellen eigene Zugangsdaten für eine Registrierung zur Verfügung.
Die Einholung einer Zustimmung des Kunden für diese Umstellung auf die „digitale Kontoinformation“ ist nicht notwendig, diese erfolgt vielmehr von Gesetzes wegen. Wer weiterhin auf eine Zustellung per Post besteht, muss dies jeweils aktiv bei der jeweiligen Vorsorgekasse anfordern.

Wen betrifft das?
Hauptsächlich sind Arbeitnehmer:innen betroffen, für die Arbeitsgeber:innen im Rahmen der „Abfertigung NEU“ verpflichtend in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen.
Auch betrifft dies freiberuflich tätige Ziviltechniker:innen, die im Rahmen der „freiwilligen Selbstständigenvorsorge“ innerhalb von 12 Monaten ab Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit freiwillig einer Vorsorgekasse beigetreten sind (vgl. Infoblatt der SVS zur Selbstständigenvorsorge).

Was kann ich als Anwartschaftsberechtigte/r einer Vorsorgekasse tun?
Finden Sie heraus, bei welcher Vorsorgekasse ihre Beiträge zur Mitarbeiter- bzw. Selbstständigenvorsorge einbezahlt und veranlagt werden/wurden und kontaktieren Sie die jeweilige Vorsorgekasse für weitere Informationen zum möglichen Abruf der digitalen Kontoinformationen.
Oftmals sind Informationen zum Zugang des Kundenportals der jeweiligen Vorsorgekasse bereits in der Kontoinformation für das Jahr 2023 enthalten gewesen. Bitte kontrollieren Sie daher Ihre zuletzt per Post erhaltene Kontoinformation!

Eine Zusammenfassung der Infos finden Sie HIER.