Basiswert und Honorarindices

Auf Basis des Übereinkommens vom 28.1.2002 zwischen den Bundesländern, dem BMWA, den ÖBB, der HL-AG, der ÖSAG und der Alpenstraßen AG einerseits und der Bundeskammer der Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen andererseits über die Anpassung der Honorarindices und des Basiswertes wurde folgendes vereinbart:

Der Erhöhungsfaktor für den Basiswert und die Indices beträgt 1,09450.

Der Index Straße beträgt 10,86 (neuer Fortrechnungswert 10,8621),
der Index Vermessung 8,95 (neuer Fortrechnungswert 8,9478).

Der Basiswert beträgt 99,57.
Der Fortrechnungswert für den Basiswert lautet 99,5732.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2023


Eine Übersicht der vergangenen Basiswerte und der Honorarindices finden Sie HIER.



Leistungsmodelle

Informationen über Leistungsmodelle/Leistungsbeschreibungen finden Sie auf der Website der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen unter folgendem Link: https://www.arching.at/mitglieder/552/leistungsmodelle_2014.html

 


Zusätzliche Informationen zum Thema Leistungen und Honorare (HIA, Leistungsbilder, Kalkulationsprogramm etc.) finden Sie auf der Website der Bundeskammer.

Zusätzliche Informationen zur Stundensatzkalkulation finden Sie HIER.