Förderungen für Ziviltechniker:innen
Überblick
- NEUFÖG
- AWS
- C0VID 19 Finanzierungsagentur
- AMS
- Lehrlinge
- Land Oberösterreich
- Land Salzburg
- go-international
- EFRE – EUROPÄISCHE UNION INVESTITIONEN IN WACHSTUM & BESCHÄFTIGUNG.ÖSTERREICH.
NEUFÖG
Durch das Neugründungs-Förderungsgesetz werden unter bestimmten Voraussetzungen Neugründungen, entgeltliche Betriebsübertragungen oder unentgeltliche Betriebsübertragungen von diversen Abgaben und Gebühren befreit.
Weitere Infos unter:
http://www.arching-zt.at/ziviltechnikerinnen/berufszugang/neugruendungsfoerderung_neufoeg.html
AUSZUG AUS DEN FÖRDERUNGEN DER AWS
Ansprechpersonen:
- Mag. Melanie Vöhringer, 01 501 75 - 582
- Christine Serringer, 01 501 75 - 255
- Maria Hüttmair, 01 501 75 - 239
- Anton Neunteufl, 01 501 75 - 223
- bzw. Förderungsberatung, https://www.aws.at/
1. aws erp-Kleinkredit
Mit dem erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Förderungsangebot richtet sich an alle Branchen.
https://www.aws.at/aws-erp-kredit/
2. aws Digitalisierung
Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten/Dienstleistungen und Prozessen sowie e-Commerce Aktivitäten. Dieses Förderangebot richtet sich an gewerbliche Unternehmen sowie verkammerte- und nicht verkammerte freie Berufe, KMU.
https://www.aws.at/aws-digitalisierung/
3. aws Energie und Klima
Gefördert wird die Einführung von Energie-Management-Systemen. Zielgruppe dieser Förderung sind KUM. Anträge sind bis 30.06.2022 möglich.
https://www.aws.at/aws-energie-klima/
4. aws Gründung im ländlichen Bereich
Hier werden technologisch-innovative Kleinunternehmen, die wirtschaftlichen Mehrwert in der Region schaffen gefördert.
https://www.aws.at/aws-gruendung-im-laendlichen-bereich/
5. aws Überbrückunsggarantie
Die aws Überbrückungsgarantie liefert die nötigen Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank. Unterstützt werden Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Krise Probleme mit der Finanzierung des laufenden Betriebes haben (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten, Mieten, Kreditraten).
Achtung: die Antragsstellung ist nur noch bis 30.06.2022 möglich!
https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien/
6. Informationen zu allen AWS-Förderungen
COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GMBH (COFAG)
Die Bundesregierung stellt einen Hilfs-Fonds in Form von verschiedenen Beihilfen zur Verfügung.
Aktuelle Informationen finden Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ bzw. bei der Fixkostenzuschuss-Hotline unter 01 890 78 00 11.
Achtung: Der letztmögliche Betrachtungszeitrum ist März 2022!
FÖRDERUNGEN AMS
1. Förderung der Lehrlingsausbildung
Gefördert wird beispielsweise die Lehrausbildung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil.
http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/foerderung-lehrausbildung
2. EPU: Förderung für die erste Arbeitskraft
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der erste Arbeitnehmer mit einem Viertel des Bruttogehaltes bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gefördert und zwar grundsätzlich für ein Jahr.
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/epu--foerderung-fuer-die-erste-arbeitskraft
3. Eingliederungsbeihilfe
Hier geht es um die Förderung von Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind oder unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos oder mindestens 25 Jahre und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sowie um die Förderung von akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern. Je nach Bundesland ist diese Beihilfe unterschiedlich ausgestaltet. Ihr AMS vor Ort gibt Ihnen bezüglich der Förderungsmöglichkeiten Ihres Bundeslandes gerne Auskunft.
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/foerderungen/eingliederungsbeihilfe
4. Solidaritätsprämien-Modell
Will ein oder wollen mehrere Dienstnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und wird eine neue Arbeitskraft bzw. neue Arbeitskräfte im Ausmaß der Reduktion eingestellt, so ist diese Förderung möglich.
http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/solidaritaetspraemienmodell
5. Impulsberatung on-demand
Im Rahmen der Impulsberatung on-demand unterstützt das AMS Unternehmen bei der Entwicklung von Handlungsoptionen und Lösungsansätzen für besondere betriebliche Herausforderungen, personalwirtschaftliche Fragen und organisatorische Anpassungen. Mit der Impulsberatung on-demand begleitet das AMS Unternehmen durch die unterschiedlichen Phasen der durch COVID-19 ausgelösten Krise.
http://www.ams.at/service-unternehmen/foerderungen/impulsberatung-betriebe
6. Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern – und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.
7. Arbeitsplatznahe Qualifizierung "AQUA"
Arbeitssuchende Personen erhalten die Möglichkeit einer Qualifizierung mit gesichertem Einstieg nach Abschluss der Ausbildung. Zugleich bietet das Modell der arbeitsplatznahen Qualifikation Unternehmen in Branchen mit Fachkräftemangel die Chance, gesuchte Fachkräfte gezielt für ihren Bedarf auszubilden.
8. Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit
Diese Förderung ermöglicht, die durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit für die Mitarbeiterqualifikation zu nutzen. Das AMS übernimmt einen Teil der Schulungskosten. Derzeit wird die Schulungskostenbeihilfe bis längstens 30.06.2022 gewährt.
FÖRDERUNG LEHRLINGE
1. Basisförderung für Lehrverhältnisse
Gefördert wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Die Förderung wird nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt. Beantragen können die Förderung Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem BAG auszubilden. Der Antrag ist bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes einzubringen.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt_-_Basisfoerderung.html
2. Vorbereitungskurs auf die Lehrabschlussprüfung
Seit 1.7.2017 werden die Kosten für derartige Kurse für die Lehrabschlussprüfung zur Gänze durch die Förderung gedeckt.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Lehrlingsfoerderung-Vorbereitungskurs-Lehrabschlusspruefung.html
3. Weiterbildung für Ausbildner
Gefördert werden Maßnahmen, die der Weiterbildung der Ausbilder im Umgang mit den Lehrlingen dienen: z.B. Pädagogik oder Persönlichkeitsentwicklung. Achtung: Es werden keine Fachkurse gefördert! Die Förderung beträgt 75 % der Netto-Kurskosten bis zu max. EUR 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr. Die förderbare Mindestdauer beträgt 8 Stunden. Beantragen können die Förderung Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem BAG auszubilden. Der Antrag ist beim Förderservice der Lehrlingsstelle einzubringen.
https://www.wko.at/site/Ausbildungsverbund/Weiterbildung_fuer_Ausbilder.html
4. Kostenersatz der Internats- bzw. Unterbringungskosten für Lehrlinge
Ersetzt werden die Unterbringungs- und Verpflegungskosten, die durch den Aufenthalt der Lehrlinge in einem Schülerheim, das für die Schüler der Berufsschule bestimmt ist, entstehen.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/kostenersatz-internats-unterbringungskosten-lehrlinge.html
5. Lehre für Erwachsene
Wichtigste Voraussetzung dieser Förderung ist, der Lehrling zu Beginn des Lehrvertrags 18 oder älter ist. Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt---Lehre-fuer-Erwachsene.html
6. Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten
Gefördert werden Nachhilfekurse, Vorbereitungskurse auf Prüfungen/Nachprüfungen in der Berufsschule und Dienstfreistellungen bei Wiederholung einer Berufsschulklasse. Die Förderhöhe beträgt 100 Prozent der Kosten für die Nachhilfe bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling bzw. 100 Prozent Abgeltung des kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommens bei Dienstfreistellungen.
7. Zusätzlicher Besuch von Berufsschulstufen
Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung.
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Merkblatt---Zusaetzlicher-Besuch-von-Berufsschulstufen.html
8. Informationen zu allen Förderungen für Lehrbetriebe
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/Gesamtuebersicht_Foerderarten_lehre.html
FÖRDERUNG LAND OBERÖSTERREICH
Ansprechpartner: Abteilung Wirtschaft und Forschung, Tel. 0732/7720-15121, wi.post@ooe.gv.at
1. Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022
Gefördert werden Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen eines aws erp-Kredites für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite förderbar sind.
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/171419.htm
2. Ultraschnelles Breitband-Glasfaser-Internet (FTTH) für Betriebe für den Zeitraum 1.01.2021 – 31.12.2022
Wird ein Anschluss von ultraschnellem Breitband-Glasfaser-Internet eingerichtet, werden bis zu 50% der einmaligen Errichtungs- und Herstellungskosten vom Land Oberösterreich gefördert, wenn die Kosten mindestens € 500,00 betragen. Der maximale Förderbetrag ist mit € 2.000,00 pro Standort des Förderwerbers gedeckelt.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/139987.htm
3. Energietechnologieprogramm (ETP)
Gefördert werden, neben Forschungsinstituten und anderen wissenschaftlichen Instituten, physische und juristische Personen, INKOBAs sowie sonstige Gesellschaften bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts, die unter anderem über eine notwendige behördliche Befugnis verfügen. Gefördert wird die Entwicklung innovativer Verfahren, Methoden und Produkten zur Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie. Das angestrebte Projektziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen. Die Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/154394.htm
4. Export-Internationalisierungsprogramm des Landes Oberösterreich (EIP OÖ.) für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022
Gegenstand der Förderung sind Kosten für die Teilnahme an Messen/Veranstaltungen für den internationalen Zielmarkt, Kosten für Kommunikationsmaßnahmen (Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen) für den internationalen Zielmarkt (max. 6 Monate), und Beratungskosten für den internationalen Zielmarkt.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/137791.htm
5. Zielgruppenstiftungen (JUST, JES, Frauen, Ältere, MigratnInnen, Menschen mit Beeinträchtigungen)
Personen, die der jeweiligen Zielgruppe angehören, werden bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz unterstützt. Zugleich werden personalsuchende Unternehmen unterstützt, offene Stellen zu besetzen.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/165389.htm
6. Implacementstiftung
Die Implacementstiftung bietet Unternehmen mit gravierendem Fachkräftemangel die Chance, die Ausbildung von Fachkräften für ihren Bedarf aktiv mit zu gestalten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice OÖ.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/102021.htm
7. Digitaler Objektzwilling
Gefördert wird eine digitale Bestandsaufnahme als Basis für Neu- bzw. Weiterentwicklung leerstehender Objekte. Anhand des digitalen Objektzwillings wird eine fundierte Aussage zur Objektqualität ermöglicht. Nach Fertigstellung der Leistung steht ein entsprechendes, nutzungsfähiges Datenpaket zur Verfügung, mit unterschiedlichen Teilleistungen, wie z.B. 3D Modell (BIM), Grundrisse/Schnitte/Ansichten, etc. Förderwerber ist der Eigentümer eines Objektes. Zusätzlich zu dem Förderwerber gibt es mindestens einen für die Verwertung relevanten Konsortialpartner (z.B. Architekt). Die Standortgemeinde ist jedenfalls nachweislich einzubinden.
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/269960.htm
8. Informationen zu allen Förderungen
FÖRDERUNG LAND SALZBURG
Ansprechpartner: Referat 1/02 - Wirtschafts- und Forschungsförderung, Tel. 0662/8042-3803, wirtschaft@salzburg.gv.at
1. Digitalisierungsoffensive Salzburg.Digital
Hier werden unter anderem Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich produktionsnahe und technologieorientierte Branchen gefördert – nach Rücksprache mit dem Land ist dies weit auszulegen, so wird beispielsweise die Anschaffung von BIM-Programmen gefördert. Bei der Förderung gibt es folgende Unterkategorien: DigiStart – Einstieg in die Umsetzung (für die konkrete Umsetzung zur Einführung erster Maßnahmen und um größere Umsetzungsprojekte vorzubereiten), Digilnvest – Umsetzungsschritte (Umsetzungsprojekte mit höherem Innovations- und Institutionsumfang, Umsetzung von Industrie 4.0-Konsepten bzw. Schritten mit einem höheren Anschaffungs-, Entwicklungs- und Technologiekostenanteil), Salzburger DigiBonus – in Technologie investieren (Umsetzung größerer Investitionsprojekte, im Rahmen des erp-Programms des AWS [vgl. AWS erp-Kredite, ausgenommen erp-Kleinkredit] förderbar sind und sich mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im produzierenden Bereich oder Industrie 4.0 Lösungen befassen, oder die vertikale und horizontale Datenintegration ermöglichen). Die Förderung läuft bis 31.12.2022.
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/digitalisierungsoffensive.aspx
2. Arbeitswelten 4.0
Im Mittelpunkt der Förderungsaktion steht die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich „Arbeitswelt 4.0 – Arbeitswelten der Zukunft“ zu Themen wie: Neues Arbeiten, Digitalisierung, moderne Arbeitsformen und lebenslanges Lernen. Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, ihre organisatorischen Prozesse und betrieblichen Strukturen neu zu gestalten und eine zukunftsorientierte Ausrichtung zu entwickeln.
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/arbeitswelten.aspx
3. Unternehmenskooperationen und Netzwerke
Grundsätzlich sind alle Vorhaben eines Unternehmens förderbar, die auf eine Kooperation mit mindestens zwei anderen Partnern ausgerichtet sind, um gemeinsam neue, innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder bestehende Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen wesentlich zu verbessern. Die Förderung läuft bis 31.12.2022.
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/kooperationen.aspx
4. Umweltinvestitionen für Kleinbetriebe
Gefördert werden Investitionen, die dazu dienen, den Energie- und Ressourcenbedarf von Unternehmen zu reduzieren. Die Förderungsaktion läuft bis zur Ausschöpfung des Budgets, längstens bis 31.12.2022. Ob die Förderungsaktion danach neu aufgelegt wird, ist derzeit nicht absehbar.
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/umweltinvestitionen.aspx
5. Freistellungsentschädigung für Unternehmen
Es handelt sich um eine Förderung des Landes Salzburg für Dienstgeberinnen/Dienstgeber, die das Entgelt für Einsatzkräfte während eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes fortzahlen und die im Land Salzburg in gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Einsatzplänen genannten Einsatzorganisationen.
https://www.salzburg.gv.at/sicherheit_/Seiten/freistellungsentschaedigung.aspx
6. Informationen zu allen Förderungen aus dem Bereich Wirtschaft
https://www.salzburg.gv.at/wirtschaft_/Seiten/Wirtschaftsf%C3%B6rderung.aspx
GO-INTERNATIONAL
Unterstützt werden Österreichs Unternehmen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Erschließung neuer Märkte.
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderungen finden Sie auf der Website
www.go-international.at.
Die Förderungen sind auch für ZiviltechnikerInnen zugänglich. Sollte es in Einzelfällen Probleme geben, können Sie sich jederzeit an die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen wenden.
EFRE – EUROPÄISCHE UNION INVESTITIONEN IN WACHSTUM & BESCHÄFTIGUNG - ÖSTERREICH
1. Maßnahme 3.1: Betriebliche Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energie
Es wird eine Umweltförderung für den Einsatz erneuerbarer Energieträger bei beruflich genutzten Gebäuden gewährt. So werden zum Beispiel thermische Gebäudesanierungen oder Solaranlagen sowie Anschlüsse an die Fernwärme gefördert.
https://www.iwb2020.at/de/verringerung-co2-emissionen/betriebliche-investitionen-energieeffizienz-erneuerbare-energie.html
2. Informationen zu allen EFRE-Förderungen
Stand: März 2022