Die Fortbildungsverpflichtung gab es schon immer, durch die Nachweispflicht - die jetzt neu dazugekommen ist – wird die Kammer stichprobenartig Überprüfungen durchführen. Damit diese durchgeführt werden können, wurde ein System entwickelt, welches dabei helfen soll. Eine Webapplikation, die in das bestehende System des ZT-Verzeichnisses integriert ist, ermöglicht auf unkomplizierte Art den Upload, das Speichern und das Einreichen der Nachweise. Durch dies ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit, die Fortbildungen im Rahmen der eigenen Website im ZT-Verzeichnis für potenzielle Kund.innen anzuführen.
Um die Webapplikation für die Dokumentation für die Fortbildung nutzen zu können ist eine Anmeldung für die Online-Dienste der Bundeskammer im neuen Single-Sign-On System erforderlich. Die Zugangsdaten dazu wurden den Ziviltechniker:innen im Rahmen der Umstellung vom ZT-Datenforum per Mail Mitte Jänner 2022 zugesendet. Neue Mitglieder erhalten ihre Zugangsdaten vom ZT-Datenforum nach der Vereidigung.
Eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Registrierung finden Sie HIER.
Eine Anleitung für die Anwendung der Fortbildungsapp der Ingenieurkonsulent:innen finden Sie HIER.
