Wahlausschreibung
Auf Grundlage des Ziviltechnikergesetzes 2019 (ZTG 2019) werden die Kammerwahlen der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg 2026 ausgeschrieben und gemäß §80 ZTG die Ausschreibung veröffentlicht.
Aktiv wahlberechtigt für die nachstehend angeführten Organe sind alle ordentlichen Mitglieder der Länderkammer; passiv wahlberechtigt sind nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben.
1. Wahltermin
Die Wahlen in die Sektionsvorstände (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen), in die Bundessektionen (Architekt:innen und Ingenieurkonsulent:innen) und in den Disziplinarausschuss finden am
Donnerstag, 21. Mai 2026
statt, wobei jede Sektion einen eigenen Wahlkörper bildet.
2. Wahl der Sektionsvorstände
Für den Sektionsvorstand der
- Sektion Architekt:innen sind 13 Mitglieder
- Sektion Ingenieurkonsulent:innen sind 13 Mitglieder
zu wählen.
In der Sektion Ingenieurkonsulent:innen darf höchstens die Hälfte der Mitglieder eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben.
3. Wahl der Bundessektionen
Auf Bundesebene sind zur Besorgung der sektionseigenen Angelegenheiten Bundessektionen einzurichten. Sie bestehen jeweils aus 15 Delegierten, und zwar aus den Sektionsvorsitzenden der gleichnamigen Länderkammersektion und deren Stellvertreter:innen, sowie weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Die Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Länderkammern dürfen nicht gleichzeitig den Bundessektionen angehören.
Die weiteren Delegierten werden von den Sektionsangehörigen direkt gewählt. In der Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg ist/sind dies
für die Bundessektion Architekt:innen: 1 Delegierte:r
für die Bundessektion Ingenieurkonsulent:innen: 2 Delegierte
4. Wahl des Disziplinarausschusses
Der Disziplinarausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter:in, die beide rechtskundig sein müssen, und aus je vier Mitgliedern und einem Ersatzmitglied je Sektion. Vorsitzende:r und Stellvertreter:in werden vom Kammervorstand bestellt.
Von den Sektionsangehörigen sind in den Disziplinarausschuss je Sektion 4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied direkt zu wählen.
5. Einbringung der Wahlvorschläge
Für die Sektionsvorstände, die Delegierten der Bundessektionen und für den Disziplinarausschuss sind jeweils eigene Wahlvorschläge bis spätestens 4 Wochen vor dem Wahltag, also
bis Donnerstag, 23. April 2026, 17:00 Uhr
beim Wahlkommissär Mag. Hans Witzmann (per Adresse Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg, 4040 Linz, Kaarstraße 2/II) schriftlich einzubringen. Später einlangende Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlvorschläge müssen
- von mindestens 20 aktiv Wahlberechtigten (aktiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Länderkammer) des jeweiligen Wahlkörpers durch eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur unterstützt werden, wobei ein:e Wahlberechtigte:r jeweils nur einen Wahlvorschlag unterstützen darf,
- mindestens so viele Wahlwerber nennen (passiv wahlberechtigt sind nur jene aktiv wahlberechtigten Mitglieder, die ihre Befugnis ausüben), wie Mandate zu vergeben sind,
- für den Sektionsvorstand der Sektion Ingenieurkonsulenten bezüglich ihrer Zusammensetzung nach Fachgebieten den Bestimmungen des § 52 Abs.2 ZTG 2019 entsprechen (höchstens die Hälfte der Mitglieder des Sektionsvorstandes darf eine Befugnis für das gleiche Fachgebiet haben).
Jeder Wahlvorschlag hat eine eindeutige Bezeichnung zu führen. Fehlt eine solche, wird er nach dem/der an erster Stelle genannten Wahlwerber:in („Listenführer:in“) benannt. Diese:r gilt auch, sofern nicht eine andere Person genannt wird, als Zustellungsbevollmächtigte:r.
Jeder Wahlvorschlag hat die Wahlwerber:innen in der beantragten Reihenfolge und unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, Kanzleisitz, und in der Sektion Ingenieurkonsulenten des Fachgebietes, anzuführen. Bei einem Kanzleisitz im Ausland ist zudem die inländische Kammerzugehörigkeit anzuführen. Die Zustimmung jedes/r Wahlwerbenden zu seiner/ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag muss durch seine/ihre eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur nachgewiesen werden, andernfalls er/sie als nicht wahlwerbend angesehen wird.
6. Auflage der Wählerlisten
Die Wählerlisten (mit Stichtag 11. März 2026) liegen in der Zeit vom 12. März 2026 bis 26. März 2026 in der Kammerdirektion in Linz, Kaarstraße 2 (Mo – Do 8:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00 Uhr, Fr 8:00 – 12:00 Uhr) auf.
Aktiv wahlberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Länderkammer, passiv wahlberechtigt sind all jene aktiv wahlberechtigten ordentlichen Mitglieder, die ihre Befugnis zum Zeitpunkt des Einbringens des Wahlvorschlages bei der Wahlkommission ausüben.
7. Einsprüche gegen die Wählerlisten
Einsprüche gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme in die Wählerlisten können binnen zwei Wochen nach Ende der Auflegungsfrist bei der Wahlkommission per Adresse Ziviltechnikerkammer für Oberösterreich und Salzburg, Kaarstraße 2, 4040 Linz, schriftlich eingebracht werden.
8. Briefwahl
Alle Wahlberechtigten können ihr Wahlrecht entweder durch persönliche Stimmabgabe oder durch Übersendung des die Stimmzettel enthaltenden Wahlkuverts (Briefwahl) an die Wahlkommission ausüben.
Die zur Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wahlkuvert und Begleitschreiben) werden spätestens eine Woche vor dem Wahltag übermittelt werden.
9. Wahlvorgang
Das Wahllokal befindet sich in der Kammerdirektion, 4040 Linz, Kaarstraße 2.
Die Stimmabgabe durch persönliche Ausübung des Wahlrechts ist am Wahltag in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr möglich.
Bei Briefwahl müssen die Wahlkuverts am Wahltag bis 12:00 Uhr bei der Wahlkommission einlangen.
Für die Wahlkommission
MinR. Mag. Hans Witzmann e.h.
Wahlkommissär
