Kammervorstand

Der Kammervorstand besteht aus 14 Mitgliedern, die je zur Hälfte der Sektion Architekt.innen und der Sektion Ingenieurkonsulent.innen angehören. Er ist in allen gemeinsamen Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind.

In alphabetischer Reihenfolge: