Stand: September 2021
Das Bauverfahren in Oberösterreich
Das Oö. Baurecht wird immer komplexer. So gibt es neben dem „klassischen“ Baubewilligungsverfahren, anzeigepflichtige Bauvorhaben (Baufreistellungen) und sonstige anzeigepflichtige Bauvorhaben (weder anzeigepflichtiges Bauvorhaben noch bewilligungs- und anzeigefreies Bauvorhaben) sowie Bewilligungs- und anzeigefreies Bauvorhaben.
Hinzu kommt, dass Antennenanlagen nicht von vornherein als bewilligungs- oder anzeigepflichtig eingeordnet werden können. Die Wahl des richtigen Verfahrens stellt den Rechtsanwender somit vor Herausforderungen. Daher hat die Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich eine kompakte Übersicht erstellt und so die Materie nutzungsfreundlich aufbereitet.
Die Aufbereitung entspricht der aktuellen Rechtslage. Somit sind die weitreichenden Änderungen der Novelle Oö.LGBl. 55/2021, die vor allem anzeigepflichtige Bauvorhaben (Baufreistellungen) betreffen, mit eingearbeitet.
Die kompakte Übersicht des Landes Oberösterreich finden Sie HIER.
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