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ZT_Newsletter 14/2021

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meinNormenPaket - Allgemeine Informationen

Normen einfach verfügbar

Wir freuen uns sehr, dass wir – in Kooperation mit Austrian Standards – nun allen Mitgliedern mit aufrechter Befugnis ab 15. Jänner 2022 die sich bereits seit zehn Jahren bewährte Branchenlösung meinNormenPaket anbieten können. Und das mit Verbesserungen.

meinNormenPaket bietet einen einfachen und digitalen Zugang zu Normen. Sie können damit Ihre ÖNORM- und OVE-Standards (ausgenommen die OVE E 8101) für Ihren Bedarf zusammenstellen und haben diese schnell bei der Hand.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

 
 
 
 

© Pixabay

 

ab 1.1.2022

Änderungen des Kollektivvertrages

Im November fanden die Verhandlungen über die Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte von ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen ab 1.1.2021 statt.
Folgende Änderungen wurden zwischen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck - Journalismus - Papier vereinbart:

Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
Zulagen und Trennungsgeld
Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
Ist-Gehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.
Geltungsbeginn: 01.01.2022

Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie HIER.

 
 
 
 

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Glück auf

Die Ziviltechnikerkammer wünscht Ihnen und Ihrer Familie erholsame Festtage, viel Glück, Gesundheit und Erfolg für das neue Jahr 2022!

Die Büros der Kammer sind vom 24.12.2021 bis 7.1.2022 nicht besetzt.
Wir sind ab 10.1.2022 gerne wieder für Sie da.