ab 1.1.2022
Änderungen des Kollektivvertrages
Im November fanden die Verhandlungen über die Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte von ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen ab 1.1.2021 statt. Folgende Änderungen wurden zwischen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und der Gewerkschaft der Privatangestellten Druck - Journalismus - Papier vereinbart:
Kollektivvertragliche Mindestgehälter Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 3,0 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet. Lehrlingsentschädigung Erhöhung um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro. Zulagen und Trennungsgeld Erhöhung sämtlicher Zulagen und des Trennungsgelds um 3,0 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro. Ist-Gehälter Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag vom 1.1.2021 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen. Geltungsbeginn: 01.01.2022
Das Dokument mit sämtlichen Änderungen finden Sie HIER.
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