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Vermessungswesen-Info 01/2021

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Gerne informieren wir über aktuelle Neuigkeiten auf dem Gebiet des Vermessungswesens:

 
 
 
 

Änderung Standesregeln der Ziviltechniker.innen

Mit 01.01.2021 ist eine Änderung der Standesregeln erfolgt:
Punkt 3.5 der Standesregeln, wonach zur Ausübung der Tätigkeit eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen als Vermessungsbefugter in einer Zweigniederlassung erforderlich ist (bzw. war), dass in dieser ein Befugnisanwärter oder befugter Zivilgeometer beschäftigt ist, wurde ersatzlos gestrichen.
Das heißt es gelten künftig auch für Zivilgeometerzweigniederlassungen nur mehr die allgemeinen Bestimmungen über Zweigniederlassungen, beispielsweise die Kennzeichnungspflicht oder die Meldepflicht an die örtlich zuständigen Kammern.

 
 
 
 

Neue Vorlagen für Mitarbeiterausweise

Über Initiative der Bundesfachgruppe Vermessungswesen hat die Bundeskammer modernisierte Papierausweisvorlagen für Mitarbeiter.innen von Zivilgeometer.innen produziert.
Diese dienen als Ausweismöglichkeit der Mitarbeiter.innen bei deren Tätigkeit im Außendienst und beinhalten auch einen Hinweis auf die Verfügungsrechte nach § 43 Abs 1 Vermessungsgesetz (Betretungsrecht, Beseitigungsrecht von hindernder Bepflanzung, …).
Bei den Papierausweisvorlagen handelt es sich letztlich um einheitlich gestaltete Mitarbeiter.innenausweise, die vom/von der jeweiligen Zivilgeometer.in als Dienstgeber.in ausgestellt werden.
Die Papierausweisvorlagen können ab sofort in der Länderkammerdirektion angefordert werden. Sie brauchen lediglich die Anzahl der benötigten Exemplare bekannt geben, diese werden in der Folge am Postweg zugestellt werden.