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ZT-Newsletter 09/2020

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Gerne informieren wir über aktuelle Neuigkeiten im Kammerbereich:

 
 
 
 

Kammerumlage 2021 - Vorschreibung erst 2021 möglich

Da sich das Inkrafttreten der in Gesetzwerdung befindlichen Bestimmung im Ziviltechnikergesetz verzögert, fehlt derzeit noch die gesetzliche Grundlage, Ihnen - wie sonst üblich - die Umlagenvorschreibung für 2021 bereits im Dezember zu übermitteln.

Sie werden die Vorschreibung daher erst im nächsten Jahr erhalten.

Wenn es für Sie wichtig ist, die Kammerumlage 2021 noch in diesem Jahr zu begleichen, dann können Sie das gerne tun. Nach dem Gesetzesentwurf behält der zuletzt von der Kammervollversammlung beschlossene Umlagenbeschluss seine Gültigkeit, womit die Umlagenhöhe gegenüber 2020 unverändert bleibt.
Umlagen-Zahlungen die Sie bereits vorab an uns leisten werden gerne als Akontozahlung berücksichtigt.