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ZT-Newsletter | Corona-Maßnahmen | 7. Mai 2020

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Gerne informieren wir über aktuelle Neuigkeiten im Kammerbereich:

 
 
 
 

Berufsausübung nach Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen

Mit der "Verordnung betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden ("COVID-19-Lockerungsverordnung")" treten weit weniger restriktive Regelungen und Beschränkungen in Kraft. So dürfen unter bestimmten Auflagen beispielsweise öffentliche Orte generell wieder betreten werden.

Diese Verordnung legt weiters Regelungen im Zusammenhang mit dem Betreten von Kundenbereichen, der beruflichen Tätigkeit oder Fahrgemeinschaften fest, welche auch Auswirkungen auf die Berufsausübung haben.

Die für ZiviltechnikerInnen besonders relevanten Änderungen finden Sie auf der Bundeskammer-Website. Den Wortlaut der gesamten Verordnung finden Sie HIER.

Das Bundesministerium für Inneres hat Empfehlungen zum schrittweisen Wiederhochfahren des Normalbetriebs in Unternehmen Schwerpunkt "Bürobetrieb" herausgegeben.

 
 
 
 

Covid-19-Gesetz - Auswirkungen auf das ZTG 2019

Der Nationalrat hat das 11. COVID-19-Gesetz (BGBl. I Nr. 32/2020) beschlossen, das auch eine Novelle zum Ziviltechnikergesetz 2019 enthält.

Ein vorrangiger Inhalt ist dabei die Hemmung von wichtigen Fristen im ZTG mit dem Zeitraum vom 16. März bis vorerst 31. Mai 2020. Unter anderem sind davon die Fristen für die Vorlage von Anträgen auf Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung und auf Befugnisverleihung, die Anzeige des Ruhens der Befugnis und die Bestätigung eines Sanierungs- oder Zahlungsplans nach der Konkurseröffnung betroffen.

Weiters ist vorgesehen, dass die Vereidigung von ZiviltechnikerInnen mittels Videokonferenz vorgenommen werden kann, und die Ziviltechnikerprüfung in Form einer Videokonferenz zulässig ist. Über die Durchführung als Videokonferenz entscheidet der Vorsitzende der jeweiligen Prüfungskommission.

Diese Novelle tritt mit Ende des Jahres wieder außer Kraft.

 
 
 
 

2. Phase Härtefallfonds mit weiteren Verbesserungen

Ab 20. April 2020 können die Fördermittel für die zweite Phase mittels Online-Formular auf wko.at/haertefall-fonds beantragt werden. Die Bundesregierung hat am 26. April 2020 eine neuerliche Erweiterung des Härtefallfonds angekündigt. Viele ZiviltechnikerInnen haben sich mit dem Anliegen der Erweiterung des Betrachtungszeitraumes an die Länderkammern und die Bundeskammer gewandt. Die Bundeskammer hat diese Anregung an die Regierung und die WKO weitergegeben. Im Sinne aller UnternehmerInnen wurde dieser und weiteren Wünschen folgendermaßen Rechnung getragen:

  • Ausweitung des Bezieherkreises: Die Einkommensober- und -untergrenzen wurden gestrichen, Mehrfachversicherungen und Nebeneinkünfte sind keine Ausschließungsgründe mehr.
  • Neugründer wurden miteinbezogen, sie erhalten einen Pauschalbetrag.
  • Zusätzlich wurde auch der Betrachtungszeitraumes ausgeweitet: Für UnternehmerInnen, bei denen es zu einem verzögerten Umsatzeinbruch kommt, wurde der Betrachtungszeitraum um weitere 3 Monate verlängert (bis 15. September 2020). Innerhalb dieser sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden, welche nicht zwingend aufeinander folgen müssen.

Näheres dazu finden Sie auch auf der Bundeskammer-Website.

 
 
 
 

Chancen für OÖ mit der ROG Novelle (noch) nicht genützt

Die Novelle ist dringend weiterzuentwickeln um die Raumordnung im Sinne des Gemeinwohls zu sichern

Um Oberösterreich auf die gesellschaftlichen Herausforderungen vorzubereiten und mit der Novelle des OÖ. ROG eine vorausschauende, vorbildhafte Gesetzgebung zu erreichen, empfiehlt die Ziviltechnikerkammer den vorliegenden Fachentwurf zur Novelle im Sinne des Gemeinwohls zu überarbeiten.

Mit eine Presseaussendung richtete sich die ZT-Kammer an die Öffentlichkeit, um Politik und Verwaltung zu forden sich mit den relevanten Folgen für die Raum- und Ortsplanung zu befassen.

Weitere Informationen dazu finden Sie HIER

 
 
 
 

Veranstaltungshinweis

Coffee but no Cigarettes | Stadt baut Bildung

Mittwoch, 13. Mai 2020 | 17.00 Uhr | Live Stream FS1

Es ist die Zeit Neues zu denken. Dabei sollten wir auf Gewohntes nicht verzichten. Haben Sie Lust auf eine anregende Unterhaltung bei einer Tasse Kaffee? Bei der Eröffnung des digitalen Kaffeehauses findet ein spannendes Gespräch zwischen Baustadträtin Martina Berthold und Christian Kühn ( Prof. für Gebäudelehre, TU Wien) statt. Moderiert von Wojciech Czaja (Der Standard, Journalist und Buchautor) erörtern sie Ziele und die Anforderungen, die gerade jetzt an den Bildungsbau zu stellen sind. Hören Sie sich das an und stellen Sie konkrete Fragen!

Live Stream: Facebookseite der Initiative Architektur - hosted von FS1 (Freies Fernsehen Salzburg)
Veranstaltungsort: Zoom Event, ab 16:45 Uhr geöffnet,
Fragen: Live via Facebook „Stadt baut Bildung“ oder direkt an: office@initiativearchitektur.at

Veranstalter: Initiative Architektur in Kooperation mit der
Kammer der ZiviltechnikerInnen I ArchitektInnen und IngenieurInnen OÖ und SBG

Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und die Diskussion gibt es ab dem darauffolgenden Donnerstag im Wochenprogramm von FS1 zum Nachhören und Sehen im TV und Web unter www.fs1.tv.


 
 
 
 

Immer aktuell - FAQs zu Corona-Maßnahmen

Informationen zu Corona-Maßnahmen finden Sie immer aktuell auf der Bundeskammerwebsite

Wir sind weiterhin für Sie da!

Auch während der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen sind wir für Sie da.

Parteienverkehr ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt per E-Mail oder telefonisch
zu diesen Zeiten für Sie erreichbar:

Mo - Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen alles Gute und Gesundheit - Ihr Kammerteam!