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ZT-Sondernewsletter Corona | Baustellenabwicklung | eAMS-Konto

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Folgend informieren wir Sie über Neuerungen bei der Baustellenabwicklung.

 
 
 
 

Baubranche: Forderungen und Initiative der ZT-Kammer

Die ZT-Kammer unterstützt den Betrieb von Baustellen, fordert aber klare Regelung für die 300.000 Beschäftigten!

Baugewerbe, Bauindustrie und die Gewerkschaft Bau-Holz haben sich in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt, unter welchen Umständen Baustellen weiter betrieben werden können ("Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von COVID-19"). Als Vertretung der für die Baubranche wichtigen Berufsgruppe der Planenden unterstützen wir ausdrücklich Bemühungen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise so gering wie möglich zu halten. Dazu gehört auch die Weiterarbeit auf Baustellen, wo dies entsprechend sicher möglich ist. Die oben genannten und vereinbarten Maßnahmen sind jedoch nicht geeignet, klare und rechtssichere Verhältnisse zu schaffen.

  • Diese Maßnahmen können nur bei extrem guter Vorbereitung, Planung, Schulung und Kontrollen mit einem akzeptablen Risiko durchgeführt werden. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Baukoordinatoren keine Mediziner sind. Es ist daher falsch anzunehmen, dass die dafür erforderlichen zusätzlichen Leistungen, die Bauleitung und die Baukoordination betreffend, mit den bestehenden Verträgen abgedeckt sind. Ebenso, dass die komplexen Zusatzleistungen die aus dem COVID-19 Gesetz folgen, im Bauablauf finanziell und terminlich eingepreist wären. Termine, Pönalen und Mehrkosten sind daher im Regelfall neu zu verhandeln.

Eine Begleitung und Bündelung des Know-hows der Stakeholder beim Hochfahren der Baubranche scheint uns im Rahmen einer Taskforce zweckmäßig und notwendig. Ein Gelingen ist für alle Beteiligten und das österreichische Gesundheitssystem von größter Bedeutung!

Informationen zu FAQs Baustellenabwicklung HIER

Zur Pressemeldung der Bundeskammer HIER

 
 
 
 

Nicht vergessen bei Kurzarbeit eAMS-Konto besorgen

Wer bereits Kurzarbeit beantragt hat oder darüber nachdenkt, ist vermutlich schon darauf gestoßen – das eAMS-Konto. Um ein solches kommt man im Zuge der Kurzarbeit nicht umhin, doch die Erlangung eines Zugangs benötigt Zeit.

Während bei der Antragstellung auf Kurzarbeitsbeihilfe die Einreichung über das eAMS-Konto lediglich eine von mehreren Möglichkeiten ist, können Sie die Stundenabrechnungen, die für die Auszahlung maßgeblich sind, nach derzeitigem Stand ausschließlich über ein Webtool des eAMS-Konto abwickeln.

Zum Erhalt eines Zugangs zum eAMS-Konto wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an Ihren zuständigen AMS-Berater. Dieser veranlasst dann, dass sie die Zugangsdaten zum eAMS-Konto per Post erhalten.

Weitere Informationen zum eAMS-Konto erhalten Sie unter
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto--ein-konto--viele-vorteile

 
 
 
 

Immer Aktuell - FAQs zu Corona-Maßnahmen

Die Bundeskammer erarbeitet mit den Länderkammern relevante Informationen und stellen diese, mehrmals täglich aktualisiert, ins Netz. Bitte nutzen Sie diese Informationsquelle, wahrscheinlich beinhaltet sie bereits die Klärung Ihrer Problematik.

Zu den ständig aktualisierten, gesicherten Informationen für ZiviltechnikerInnen

Wir sind für Sie da!

Wir sind während der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen für Sie da.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt per E-Mail zu erreichen.

Die Kammerdirektion sowie die Geschäftstelle Salzburg sind für Parteienverkehr geschlossen.

Telefonisch sind wir zu diesen Zeiten für Sie erreichbar:
Mo - Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen alles Gute und Gesundheit - Ihr Kammerteam!