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Antragstellung Härtefallfonds
Ab Freitag, den 27.03.2020, 17 Uhr können unter wko.at/haertefall-fonds Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden.
Der Härtefallfonds ist vor allem für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie DienstnehmerInnen und auch Freie Berufe gedacht. Der Fonds soll all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen.
Antragsberechtigt für den Härtefall-Fonds sind auch ZiviltechnikerInnen. Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Die WKÖ wurde aufgrund mangelnder Kapazitäten bei AWS und Finanzämtern mit der Abwicklung des Härtefallfonds für alle Berufsgruppen beauftragt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Die WKO ist beauftragt auch Anträge von ZiviltechnikerInnen abzuwickeln. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Es soll möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen.
Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Förderung benötigen, finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds
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