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ZT-Sondernewsletter Corona | Härtefallfonds

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Folgend informieren wir Sie über Neuerungen zu Hilfen im Fall der Corona-Maßnahmen.

 
 
 
 

Antragstellung Härtefallfonds

Ab Freitag, den 27.03.2020, 17 Uhr können unter wko.at/haertefall-fonds Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragt werden.

Der Härtefallfonds ist vor allem für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen, Neue Selbstständige, freie DienstnehmerInnen und auch Freie Berufe gedacht. Der Fonds soll all jene, die jetzt keine Umsätze haben, bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten unterstützen.

Antragsberechtigt für den Härtefall-Fonds sind auch ZiviltechnikerInnen.
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Die WKÖ wurde aufgrund mangelnder Kapazitäten bei AWS und Finanzämtern mit der Abwicklung des Härtefallfonds für alle Berufsgruppen beauftragt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Die WKO ist beauftragt auch Anträge von ZiviltechnikerInnen abzuwickeln. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Es soll möglichst einfach und rasch zur Auszahlung der Förderbeträge kommen.

Die Details zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie die Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Förderung benötigen, finden Sie unter: wko.at/haertefall-fonds

 
 
 
 

Ohne Plan kein Bau!

Die ZT Kammern haben in einem Brief an Minister Anschober gefordert,
in die derzeitigen Verhandlungen zur Schaffung von Regelungen für die
Baubranche eingebunden zu werden, da ein gesicherter Betrieb der
Baustellen nur dann möglich ist, wenn begleitende Bauaufsicht und
Baustellenkoordination gewährleistet sind. Außerdem muss die für den
Baufortschritt notwendige Planung termingerecht geleistet werden
können.

 
 
 
 

Immer Aktuell - FAQs zu Corona-Maßnahmen

Nutzen Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den aktuellen Corona-Maßnahmen auf der Bundeskammer website
(https://www.arching.at/aktuelles/faqs_coronavirus.html )

Wir sind für Sie da!

Wir sind während der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen für Sie da.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt per E-Mail zu erreichen.

Die Kammerdirektion sowie die Geschäftstelle Salzburg sind für Parteienverkehr geschlossen.

Telefonisch sind wir zu diesen Zeiten für Sie erreichbar:
Mo - Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen alles Gute und Gesundheit - Ihr Kammerteam!