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ZT-Sonder-Newsletter Corona | Kurzarbeitregelung | Härtefond

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Die laufend aktualisierten Informationen zu den Aktuellen Corona-Maßnahmen finden Sie auf der Bundekammer website
(https://www.arching.at/aktuelles/faqs_coronavirus.html )

Folgend finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen und Verweise.

 
 
 
 

Kurzarbeit Formulare und Ausfüllhilfe

Die mit der Gewerkschaft und dem AMS abgestimmten Formulare und Handlungsanleitungen liegen vor. Auch die Sozialpartnervereinbarung für Ziviltechniker steht auf der Website der Bundeskammer für Sie zur Verfügung. Sie finden diese hier.

Bitte zur Abwicklung nur DIE FORMULARE von der Website der Bundekammer verwenden!
Bitte diese Formulare elektronisch mit Adobe Acrobat Reader DC ausfüllen.
Das Programm steht kostenlos zum
Download zur Verfügung. Die Formulare müssen damit geöffnet und ausgefüllt werden.

Was müssen Sie tun?

  • Ausfüllhilfe beachten, gegebenenfalls Informationen bei Ihrer Länderkammer einholen.

  • Sozialpartnervereinbarung (Einzel- oder Betriebsvereinbarung) ausfüllen und mit der Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit an die Länderkammer senden.

  • Wir übernehmen die Signierung und Weiterleitung an die Gewerkschaft der Privatangestellten.

  • Die Gewerkschaft unterfertigt sie und schickt sie direkt an Sie weiter.

  • Danach Antragstellung bei der zuständigen AMS mittels Formular unter Beifügung der Begründung der wirtschaftlichen Notwendigkeit sowie der von Länderkammer und Gewerkschaft unterfertigen Sozialpartnervereinbarung.

  • Die Höhe der Vergütung können Sie der Pauschaltabelle und den zugehörigen Erläuterungen entnehmen.

In Hinblick auf eine „Generalermächtigung“ der Ziviltechnikerkammer an das AMS ist es möglich, dass sich das Prozedere hinsichtlich der Einbringung der Sozialpartnervereinbarung bei der jeweils zuständigen Länderkammer ändern wird. Bis auf weiteres gilt allerdings die oben geschilderte Vorgangsweise.

 
 
 
 

Härtefallfond der Bundesregierung

Die Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus stellt viele Unternehmen vor existenzbedrohende Probleme. Sie sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Existenz gefärdet.

Die Republik Österreich reagiert rasch und richtet einen Härtefallfonds ein, der den Betroffenen durch die Krise helfen soll. Dieser ist mit 1 Milliarde Euro dotiert.

Der Härtefallfonds wird einen einmaligen Zuschuss bringen, der auch später nicht zurückbezahlt werden muss.

Voraussichtlich wird die Wirtschaftskammer für alle betroffenen Unternehmen die Abwicklung dieses Fonds übernehmen.

Informationen dazu erhalten Sie über den dazu eingerichteten Newsletter der Wirtschaftskammer.
ZUM HÄRTEFALLFONDS-NEWSLETTER ANMELDEN HIER

 
 
 
 

Wir sind für Sie da!

Wir sind während der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen für Sie da.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bevorzugt per E-Mail zu erreichen.

Die Kammerdirektion sowie die Geschäftstelle Salzburg sind für Parteienverkehr geschlossen.

Telefonisch sind wir zu diesen Zeiten für Sie erreichbar:
Mo - Do: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Fr: 9 bis 12 Uhr

Nutzen Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den Aktuellen Corona-Maßnahmen auf der Bundekammer website
(https://www.arching.at/aktuelles/faqs_coronavirus.html )

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen alles Gute und Gesundheit - Ihr Kammerteam!