Abänderung einer Auflage – Zustimmungserfordernis aller Miteigentümer
Eine aktuelle Rechtsauskunft der Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oberösterreich betrifft den neuen § 46 Abs 4 Oö BauO. Mit der Oö. Bauordnung-Novelle 2021 wurde eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Abänderung oder Aufhebung von Auflagen und Bedingungen des Baubewilligungsbescheides geschaffen.
Die neue Regelung ist nach Ansicht der Direktion Inneres und Kommunales auch auf Auflagen anwendbar, die in einer Benützungsbewilligung vorgeschrieben sind.
Ohne begründeten Antrag der oder des Bauberechtigten wird die Baubehörde nicht tätig. Unter „Bauberechtigten“ ist nicht nur der Bauwerber sondern alle (Mit-)Eigentümer:innen zu verstehen. Nach dem Wortlaut des § 46 Abs 4 Oö. BauO kann eine Änderung nur auf Antrag und somit nicht gegen den Willen von (Mit-)Eigentümer:innen erfolgen. Demnach ist für die Baubehörde entscheidend, dass alle aus dem Bescheid Berechtigten den Antrag mittragen bzw. diesem zustimmen. Schließlich sind nach Abänderung einer bescheidmäßigen Auflage alle (Mit-)Eigentümer:innen mit Rechtskraft des Bescheides zur Einhaltung der geänderten Auflage verpflichtet.
Die vollständige Rechtsauskunft können Sie HIER nachlesen.
Radon-Schutz | OIB Richtlinie 3 und ÖNORM S 5280-2
Radon-Schutz im Neubau und Bestand
Radon ist ein radioaktives Gas, dass durch den radioaktiven Zerfall von Uran im Untergrund entsteht. Aus dem Boden kann Radon zum Beispiel durch vorhandene Spalten im Fundament oder Risse im Mauerwerk in das Gebäude eintreten und dort zu einer Gesundheitsbelastung für den Menschen führen. Die Fachstelle für Radon hat dazu einen interessanten Artikel verfasst. Zum Artikel gelangen Sie HIER.
Weitere Informationen rund um das Thema Radon-Schutz finden Sie außerdem auf der Webseite www.radon.gv.at sowie in folgendem Folder.
Veranstaltungshinweise
Auftakt Architekturtage | 28. Mai 2024
Architekturtage 2024 Auftakt Apéro
Am Dienstag, den 28. Mai 2024 um 17 Uhr beginnt der Auftakt der Architekturtage 2024 auf dem Festivalareal Klima Biennale Wien (Nordwestbahnstraße 16, 1200 Wien). Außerdem findet vom 07. bis am 08. Juni 2024 das Biennale Festival für Baukultur statt.
"Visionär:innen mit Verantwortung" - Ziviltechnik als Basis der Zivilisation
Das Österreich Bild am Sonntag, den 02. Juni 2024, begleitet Salzburger Ziviltechniker:innen bei ihrer Arbeit und zeigt dabei Projekte mit zukunftsweisenden Technologien im Bundesland Salzburg. Zu sehen um 18.25 Uhr auf ORF2.
Das Land Salzburg verleiht alle zwei Jahre zur Förderung und Anerkennung beispielgebender Leistungen auf dem Gebiet der Architektur einen Preis. Erneut wird dieses Jahr dem Siegerprojekt ein Preisgeld von € 10.000,– verliehen. Zeitgleich wird außerdem ein Stipendium in der Höhe von € 5.000,- zur Förderung eines Projektes oder Forschungsvorhabens durch die Jury vergeben.
Einreichfrist: Dienstag, 11. Juni 2024 bis 23.59 Uhr
Am 13. Juni. 2024 finden im Rahmen der Salzkammergut Festwochen Gmunden die Architekturgespräche 2024 unter dem Oberbegriff Neue Urbanität - Einblicke in die Zukunft statt. Die Veranstaltung wird in der "Remise 1894" in der Alois-Kaltenbruner-Straße 47 abgehalten und soll innovative und nachhaltige Anregungen zum Weiterdenken und Weiterentwickeln bieten.
Als Kooperationspartner dürfen wir auch dieses Jahr wieder Freikarten vergeben. Dazu bitte rechtzeitig per Mail an linz@arching-zt.at wenden, da das Angebot begrenzt ist.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen | Architekt:innen und Ingenieur:innen Oberösterreich und Salzburg (Kaarstraße 2/II, 4040 Linz) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wird vertreten durch Präsidentin Dipl.-Ing. Cora Stöger.
Sie stellt ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit umfangreiche Informationen sowie ein umfangreiches Service-Angebot zur Verfügung.